C I, Nr. 2594 Hans Knöpfle, Untervogt zu Andelfingen, urkundet, dass auf Begehren des Hans Stucke (Weibels), da "min herren" dem Weibel und dem Untervogt nicht haben erlauben wollen, Gewandfälle zu nehmen wie bisher, vor Gericht 7 Zeugen einvernommen worden seien, die übereinstimmend angegeben hab

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2594
Title:Hans Knöpfle, Untervogt zu Andelfingen, urkundet, dass auf Begehren des Hans Stucke (Weibels), da "min herren" dem Weibel und dem Untervogt nicht haben erlauben wollen, Gewandfälle zu nehmen wie bisher, vor Gericht 7 Zeugen einvernommen worden seien, die übereinstimmend angegeben haben, bisher hätten Untervogt und Weibel die Gewandfälle von Mann und Weib, wie diese an Festtagen zur Kirche gegangen seien, bezogen, die Schuhe, das Gürtelgewand und das Hauptgewand der Weibel, das übrige Gewand der Untervogt. Siegel des Obervogt von Andelfingen, Hans Schwend.
Creation date(s):3/7/1491
Creation date(s), remarks.:Uff mentag vor st. Gregoris tag.

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Papier
Siegel:Siegel am Fusse beigedrückt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2594
 

Usage

End of term of protection:3/7/1511
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250154
 

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