C I, Nr. 27 Bischöfliche Beamte vermitteln im Streit zwischen der Propstei Zürich und Bürgermeister und Rat wegen des Anspruchs der Chorherren, frei und unabhängig letztwillige Verfügungen anordnen zu dürfen, 1491.01.15 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 27
Title:Bischöfliche Beamte vermitteln im Streit zwischen der Propstei Zürich und Bürgermeister und Rat wegen des Anspruchs der Chorherren, frei und unabhängig letztwillige Verfügungen anordnen zu dürfen
Brief:Johanns Krützlinger, Offizial des bischöflichen Hofs zu Konstanz, und Balthasar von Randegk, Hofmeister daselbst, vermitteln zwischen Propst, Chorherren und Kaplanen der Propstei Zürich einerseits und Burgermeister und Räten daselbst anderseits eine Übereinkunft, wonach Propst, Chorherren und Kaplane, ohne einer Bewilligung des Rats zu bedürfen, letztwillige Verfügungen treffen dürfen und, was sie zugunsten von Gotteshäusern, Pfründen, Spital, Siechenhäusern, Spenden, Almosen u. dgl. zur Ehre Gottes und zum Heil ihrer Seelen vermachen, gültig sein soll, Vermächtnisse dagegen aus Gunst, Freundschaft oder andern Ursachen dem Rate vorzulegen sind, welcher befugt sein soll, dieselben, wenn er findet, sie seien nicht "zimlich beschehen", abzuändern oder aufzuheben. Siegel des Hofmeisters von Randegk, des Propsts, des Kapitels und der Stadt Zürich.
Creation date(s):1/15/1491
Creation date(s), remarks.:Samstag vor Anton

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Alle 4 Siegel hängen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: Franz Rohner, Das sogenannte Waldmannische Konkordat, in: JSG 4, 1879, S. 1-33, hier S. 27-29, Beilage 2
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 27
 

Related units of description

Related units of description:Mehrfachausfertigung siehe:
C II 1, Nr. 740 Bischöfliche Beamte vermitteln im Streit zwischen der Propstei Zürich und Bürgermeister und Rat wegen des Anspruchs der Chorherren, frei und unabhängig letztwillige Verfügungen anordnen zu dürfen, 1491.01.15 (Dokument)

Abschrift siehe:
B I 276 (fol. 145 v - 146 r) Abschrift von C I, Nr. 27, 16. Jh. (ca.) (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:1/15/1511
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250152
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE