C I, Nr. 1192 Hans Schenckli, Stadtschreiber zu St. Gallen, der nach einer Übereinkunft zwischen den 4 Orten Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus einerseits und Burgermeister und Rat von St. Gallen anderseits aus St. Gallen und der Eidgenossenschaft verbannt werden soll und bisher in St. Gallen gefan

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1192
Title:Hans Schenckli, Stadtschreiber zu St. Gallen, der nach einer Übereinkunft zwischen den 4 Orten Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus einerseits und Burgermeister und Rat von St. Gallen anderseits aus St. Gallen und der Eidgenossenschaft verbannt werden soll und bisher in St. Gallen gefangen gewesen ist, gelobt, ohne Erlaubnis der 4 Orte nicht in die Eidgenossenschaft oder nach St. Gallen zurückzukehren, auch sich wegen seiner Gefangenschaft nicht zu rächen. Sein Bruder Anton Schenkli, Stadtschreiber, und sein Schwager Heinrich Unrichti verbürgen sich hierfür und versprechen, wenn er die Urfehde brechen sollte, ihn einzuliefern oder den 4 Orten 400 Gulden zu zahlen. H. Schenkli und die 2 Bürgen siegeln.
Creation date(s):6/14/1490
Creation date(s), remarks.:An mentag nach unsers herren fronlichnams tag.

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:3 Siegel hängen
Schlagwörter:Urfehde

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Nachweis: Haffner 1986, Anhang XIII
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1192
 

Usage

End of term of protection:6/14/1570
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250141
 

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