C I, Nr. 648 Cunrat Schwend, Ritter, alt Burgermeister, und Johans Wätlich, des Rats von Zürich, Wernher von Meggen und Peter Fanckhuser, beide des Rats von Luzern, Dietrich in der Halten, des Rats von Schwyz, und Hans Schudy, alt Ammann, und Heinrich Tolder, des Rats von Glarus, von ihren Obrigke

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 648
Title:Cunrat Schwend, Ritter, alt Burgermeister, und Johans Wätlich, des Rats von Zürich, Wernher von Meggen und Peter Fanckhuser, beide des Rats von Luzern, Dietrich in der Halten, des Rats von Schwyz, und Hans Schudy, alt Ammann, und Heinrich Tolder, des Rats von Glarus, von ihren Obrigkeiten nach Wil abgeordnet, um die von denjenigen Gotteshausleuten, welche von ihrem Herrn dem Abte von St. Gallen abgefallen waren, nun aber sich den 4 Schutzorten des Abts ergeben haben, zu leistende Strafe zu bestimmen, erkennen: Die abgefallenen Gotteshausleute sollen an die 4 Orte 4`000 rheinische Gulden in zwei Jahresraten zahlen; ferner sollen sie bis nächsten Johannistag 500 Gulden beim Rate von Wil deponieren, wovon 110 Gulden der zu Schaden gekommenen Besatzung von Rorschach und das übrige an verschiedene andere geschädigte Personen ausgefolgt werden sollen; diese Summe soll durch Steuern in denjenigen Ortschaften, welche am Aufruhr teilgenommen, aufgebracht werden, wobei die gehorsam gebliebenen Personen nicht beitragen müssen. Der Abt wird gegenüber denjenigen Gegenden, die von ihm abgefallen waren, von der ihnen früher gegebenen Zusage, die Vogteien und Gerichte nie veräussern zu wollen, losgesprochen. Kein Gotteshausmann darf ohne Bewilligung des Abtes und der 4 Orte an einem fremden Kriege teilnehmen oder ein Burg- oder Landrecht erwerben. Im allgemeinen wird Amnestie erteilt, jedoch mit Ausnahme der Anstifter des Aufruhrs, derjenigen, welche Fischenzen des Klosters erbrochen, Marken versetzt haben usw. Zu den Siegeln der 7 Verordneten kommen die von HeiNr. Rennhass, Ammann zu Goldach, HeiNr. Heymen, alt Ammann zu Gossow, und Ulr. Girtanner von Tablat.
Creation date(s):5/7/1490

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:10 Siegel hängen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 648
 

Usage

End of term of protection:5/7/1570
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250138
 

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