Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C I, Nr. 1007 |
Title: | Hartman Vogt, genannt Bodmer, von Zürich, Burger zu Memmingen, und seine Ehefrau Margretha Metzger, die einige Jahre ohne Ehevertrag in kinderloser Ehe gelebt haben, schliessen einen Vertrag folgenden Inhalts: Hinterlassen die Ehegatten gemeinsam erzeugte Kinder, so soll für die Beerbung unter ihnen das Stadtrecht von Memingen gelten. Stirbt aber die Ehefrau vor dem Ehemann, ohne Kinder zu hinterlassen, so soll der letztere aus dem Nachlass seiner Frau ihr Haus, Hofstatt, Stadel und Garten, die Hälfte aller Fahrhabe mit Inbegriff des Silbergeräts und der Barschaft, sowie eine Anzahl Schuldbriefe erhalten; die letztern sollen bis zum Tode der Frau in Verwahrung eines Vertrauensmannes liegen und dürfen weder verändert noch verpfändet werden. Ueberlebt die Frau den Mann, so fällt ihr sein ganzes Vermögen zu, ausgenommen 200 Gulden, über die er frei verfügen darf. Bei Lebzeiten beider Ehegatten hat die Frau die Verwaltung und sie darf über die oben nicht genannten Vermögensstücke frei verfügen, haftet nicht für Schulden des Mannes. Es siegeln H. Vogt, zwei alt Burgermeister und der Stadtammann von Memmingen und Gebhart Gäb als Vogt der Frau. |
Creation date(s): | 10/31/1488 |
Creation date(s), remarks.: | Allerheiligen Abend |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Trägermaterial: | Pergament |
Siegel: | Von den 5 Siegeln hängen noch drei, vom vierten der Pergamentstreifen |
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Weitere Angaben |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Mikrofilm |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C I, Nr. 1007 |
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Usage |
End of term of protection: | 10/31/1568 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250073 |
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