C I, Nr. 3224 Es werden über die Rechtsamen des Gotteshauses Einsiedeln und des Propstes zu Fahr einerseits, Hans Meyers von Knonau und der Herren von Zürich anderseits in Weiningen Zeugen einvernommen. Vier Zeugen sagen aus, dass sie seinerzeit an der Schipfe in des alten Stadtschreibers Haus une

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 3224
Title:Es werden über die Rechtsamen des Gotteshauses Einsiedeln und des Propstes zu Fahr einerseits, Hans Meyers von Knonau und der Herren von Zürich anderseits in Weiningen Zeugen einvernommen. Vier Zeugen sagen aus, dass sie seinerzeit an der Schipfe in des alten Stadtschreibers Haus unentgeltlich als Bürger der Stadt Zürich aufgenommen worden seien und hiefür eine Einschreibgebühr von einem Kraienplaphart bezahlt hätten.
Creation date(s):approx. 1485

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 3224
 

Usage

End of term of protection:12/31/1505
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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