C I, Nr. 3145 Die Gemeinde Bonstetten und Peter Meyer, genannt Schuochmacher, von Gamlikon einigen sich hinsichtlich eines streitig gewordenen Wegrechts dahin, dass Meyer und seine Rechtsnachfolger Weg durch das Holz der von Bonstetten, genannt Erlen, haben solle, jedoch nicht weiter, als dass ein

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 3145
Title:Die Gemeinde Bonstetten und Peter Meyer, genannt Schuochmacher, von Gamlikon einigen sich hinsichtlich eines streitig gewordenen Wegrechts dahin, dass Meyer und seine Rechtsnachfolger Weg durch das Holz der von Bonstetten, genannt Erlen, haben solle, jedoch nicht weiter, als dass ein Pferd dem andern nachgehen und jedes Pferd 2 Mütt Kernen auf dem Rücken tragen möge; Meyer soll den Weg auf seine Kosten in Ehren halten. Es folgen noch weitere Bestimmungen. Es siegeln Wingand Zoller, Vogtherr zu Bonstetten, und Peter Effinger, Vogtherr zu Wetteswil.
Creation date(s):5/10/1482
Creation date(s), remarks.:Tagesdatierung

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Beide Siegel hängen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: SSRQ ZH AF I/2, S. 108-109, Nr. 2
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 3145
 

Usage

End of term of protection:5/10/1562
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=249985
 

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