C I, Nr. 1819 Eine Anzahl Protokolle über die Verhandlungen vor dem Rate von Zürich zwischen Richard von Hohenburg und den zwei auf seine Veranlassung in Zürich gefangengenommenen Männern aus Strassburg, Caspar Böckel und Rudolf Voltz. Die Protokolle über die Parteiverhandlungen sind nicht datiert

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1819
Title:Eine Anzahl Protokolle über die Verhandlungen vor dem Rate von Zürich zwischen Richard von Hohenburg und den zwei auf seine Veranlassung in Zürich gefangengenommenen Männern aus Strassburg, Caspar Böckel und Rudolf Voltz. Die Protokolle über die Parteiverhandlungen sind nicht datiert, wohl aber folgende Beschlüsse und Urteile des Rats: 27. Sept. (donstag vor st. Michels tag). Dem Caspar Böckel wird Frist angesetzt, um Beweis für seine Behauptung beizubringen, dass er der Stadt Strassburg weder mit Burgrecht noch mit andern Sachen verbündlich, gewandt noch verhaftet sei. Vom gleichen Tage: Mit Bezug auf Rudolf Voltz, welcher zugibt, der Stadt Strassburg Amtmann und Verwalter ihres Schlosses Herrenstein zu sein, wird beschlossen, den Abspruch um einen Monat zu verschieben, und ihm wird aufgegeben, sich dann gemäss seinem Eide wieder zu stellen, wie er es diesmal getan habe. 25. Oktober (donstag vor st. Simons u. Judas tag). Nachdem Böckel ein Zeugnis von Strassburg beigebracht hat, beschliesst der Rat, wenn er noch beschwöre, der Stadt Strassburg weder mit Burgrecht noch anderswie anzugehören, sei er des Gefängnisses und seines Eides zu entlassen; dann wird beigefügt, dass Böckel diesen Eid geleistet habe. Vom gleichen Tage: Der Rat erkennt, Voltz sei für die Ansprüche des v. Hohenburg an Strassburg pfandbar und habe weiter zu antworten; hiezu wird ihm eine Frist von dreimal 14 Tagen anberaumt. 10. Dezember (mentag vor st. Lucien u st. Othilyen tag). Nachdem Voltz vor dem Rate sich darauf berufen hat, dass ihm als Pilger nach Einsiedeln freies Geleit zugekommen sei, Hohenburg aber dies bestreitet, bewilligt der Rat dem Voltz Frist zu weiterer Beantwortung der Klage. 11. Dezember fanden weitere Verhandlungen der Parteien statt (zinstag vor Lucie und Othilie). 12. Dezember (uf st. Lucien und Othilyen abent). Dem Böckel werden als Entschädigung, die ihm der von Hohenburg für verursachte Kosten zu leisten habe, 30 Gulden zuerkannt. Vom gleichen Tage: eine den Voltz betreffende Zwischenverfügung. 18. Dezember (zinstag vor st. Thomas tag). Der Rat weist die Ansprache des v. Hohenburg an Voltz ab, nachdem dieser bewiesen hat, dass man ihm in Basel und Rinfelden versichert habe, er bedürfe für eine Wallfahrt nach Einsiedeln keines Geleits. 19. Dezember (mittwuchen vor st. Thomans tag). Eine Entschädigungsklage Voltzens gegen Hohenburg wird abgewiesen.
Creation date(s):9/1481 - 12/1481

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Hefte
Trägermaterial:Papier

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1819
 

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End of term of protection:12/31/1561
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Physical Usability:Uneingeschränkt
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