C I, Nr. 1809 Hans von Kageneck, Ritter, Meister, und der Rat von Strassburg schreiben an Burgermeister und Rat von Zürich: Da sie keinerlei Ansprüche gegen Rich. von Hohenburg erheben, haben sie keinen Anlass, von ihrem Anerbieten, darüber Recht zu sprechen, Gebrauch zu machen. Was aber sein Bege

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1809
Title:Hans von Kageneck, Ritter, Meister, und der Rat von Strassburg schreiben an Burgermeister und Rat von Zürich: Da sie keinerlei Ansprüche gegen Rich. von Hohenburg erheben, haben sie keinen Anlass, von ihrem Anerbieten, darüber Recht zu sprechen, Gebrauch zu machen. Was aber sein Begehren betreffe, dass sie ihm seine Frau und sein Gut verabfolgen, so liessen sie es, wenn die Frau einverstanden wäre, geschehen; allein sie wolle aus guten Gründen nicht, sei aber bereit, der Ehesachen halber vor geistlichen und wegen Erbes oder Gutes vor weltlichem Gericht in Strassburg Rede zu stehen, und hiebei werden sie dieselbe als ihre Burgerin schützen.
Creation date(s):9/22/1480
Creation date(s), remarks.:Freitag nach Matthäus
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Reste des Verschlusssiegels

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1809
 

Usage

End of term of protection:9/22/1560
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=249955
 

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