C I, Nr. 1807 Verhandlungsprotokoll, 1479-1481 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1807
Title:Verhandlungsprotokoll
Brief:S. 1: 1479 Dez. 17 (fritag nach st. Lucien und st. Ottilien tag). Albrecht, Bischof zu Strassburg, Pfalzgraf by Rine und Landgraf zu Elsass, ersucht Burgermeister und Rat von Zürich, gewisse Schriften, welche der übel beleumdete Richard von Hohenberg in Zürich gelassen haben soll, ihn zu schicken, damit er sie nicht missbrauchen könne. S. 3: 1479 Dez. 22 (Mittwoch nach Thome apostoli). Burgermeister und Rat von Zürich antworten, sie können nicht entsprechen, weil die fraglichen Schriften in einem Streit zwischen R. von Hohenberg und Berns Vogt zu Lenzburg benutzt werden müssen. S. 4: 1480 März 7 (zinstag nach dem sonntag Oculi). Burgermeister und Rat von Zürich ersuchen Meister und Rat zu Strassburg, dem Richard von Hohenberg, Ritter, Burger von Zürich, freies Geleit zu beliebigen Besuchen in Strassburg zuzusichern, da dessen Frau, Sophie geb. Bock, in Strassburg als Burgerin angenommen worden sei. S. 5: 1480 März 13 (mendtag nach Letare). Meister und Rat von Strassburg erwidern, sie können diesem Begehren nicht entsprechen, weil sie infolge von Streitigkeiten des von Hohenberg mit mehreren Edelleuten diesen die schriftliche Zusicherung gegeben haben, denselben nicht nach Strassburg kommen lassen, zumal er mehrfach in die Acht erklärt sei. S. 6: 1480 März 20 (mendtag nach dem sonntag Judica). Burgermeister und Rat von Zürich wiederholen ihr Begehren, da die Acht wiederholt nichtig erklärt worden sei usw. S. 8: 1480 März 27 (mendtag nach dem palmtag). Meister und Rat von Strassburg erwidern, es sei ihnen nichts von einer Nichtigerklärung der Acht bekannt; auch seien sie gewohnt, schriftlich gegebene Zusicherungen zu halten; übrigens verweisen sie auf die von Hohenberg ausgestellte, in Abschrift beigefügte Erklärung. (Original Nr. 1808) S. 10: 1476 Juni 6 (donstag nach d. h. pfingstag). Richard v. Hohenberg erklärt zugestanden zu haben, dass er in mehreren Fällen Päderastie getrieben und einen, der es gesehen, habe etränken lassen; er hätte also schwere Leibesstrafe verdient und sei nur aus Gnade freigelassen worden, nachem er eidlich gelobt habe, zeitlebens in einem Kloster oder einem andern geistlichen Orte leben zu wollen. S. 14: 1480 April 8? (uf samstag des sunnentags Quasimodogeniti). Burgermeister und Rat von Zürich beharren gleichwohl auf ihrem Begehren, da Rich. von Hohenberg alle Anschuldigungen bestreite und sich anerbiete, vor Gericht Rede zu stehen. S. 16: 1480 April 21 (fritag vor st. Jergen tag). Meister und Rat von Strassburg verbleiben bei ihrer Weigerung. S. 18: 1480 Juni 17 (samstag nach st. Vits tag). Burgermeister und Rat von Zürich wiederholen, nachdem eine von ihnen nach Strassburg geschickte Botschaft nichts ausgerichtet, das Gesuch um sicheres Geielt nach Strassburg für Rich. von Rich. von Hohenberg, da seine Erbschaftsangelegenheiten dort geordnet werden müssen und man ihn nicht rechtlos lassen dürfe. S. 20: 1480 Juni 22 (donstag vor st. Johans tag ze sungichten). Meister und Rat von Strassburg verbleiben bei ihrer Weigerung; dem von Hohenberg stehe frei, Bevollmächtigte nach Strassburg zu schicken. S. 23: 1480: September 9 (samstag vor unser herren st. Felix und Regula). Burgermeister und Rat von Zürich anerbieten Meister und Rat von Strassburg, für alle Ansprüche, die an Rich. von Hohenberg gestellt werden möchten, Recht zu halten gemäss dem ihnen hinsichtlich ihrer Burger von Kaisern und Königen erteilten Privilegium, begehren aber, dass man ihn seine Frau und sein Gut verabfolge. S. 25: 1480 Sept. 22 (fritag nach st. Matheus tag). Meister und Rat von Strassburg antworten, sie hätten keine Ansprüche an Rich. von Hohenberg zu stellen; wenn er aber seine Frau verlange, so hätten sie nichts dagegen einzuwenden, aber sie weigere sich aus guten Gründen, zu ihn zu gehen; für Ansprüche an sie aber betreffend Ehe oder Vermögen habe er sie in Strassburg vor geistlichem oder weltlichem Gericht zu belangen. Original Nr. 1809 S. 27: 1481 Sept. 22 (st. Maritien tag). Meister und Rat von Strassburg beklagen sich bei Burgermeister und Rat von Zürich, dass zwei Männer aus Strassburg, Caspar Böckel und Rudolf Voltz, bei ihrer Rückkehr von einer Wallfahrt nach Einsiedeln in Zürich gefangen genommen worden seien, angeblich weil man dem von Hohenberg in Strassburg das Recht verweigert habe; da Unterhandlungen hierüber in Luzern und Zürich fruchtlos gewesen seien, anerbieten sie, die Sache durch Ratsgesandte aus den Eidgenossen, aus einer Reichsstadt oder auch durch Räte der mit beiden Teilen verbündeten Fürsten entscheiden zu lassen. S. 32: 1481 Sept. 24 (an mendtag vor st. Michelstag). Burgermeister und Rat von Zürich antworten auf obiges Schreiben aus Strassburg, sie hätten nichts anderes getan, als wozu sie behufs Wahrung der Rechte ihres Mitburgers von Hohenberg verpflichtet gewesen seien. S. 35: 1481 Juni 7 (uf donstag vor Pfingsten). An einem zu Luzern in Sachen der Hohenberg'schen Angelegenheit abgehaltenen Tage von eidgenössischen Boten, der wegen mangelnder Vollmachten zu keinem Abschlusse gelangt, wird verabredet, es solle nächstens in Zürich wieder ein Tag stattfinden, wenn Strassburg damit einverstanden sei, und in diesem Falle dürfen bis auf weiteres die früher in Zürich gefangengenommenen und dann gegen Revers freigelassenen Strassburger zuhause bleiben; lehne aber Strassburg diese Verhandlung ab, so sollen die genannten Personen sich in Zürich auf Johannis Baptiste (24. Juni) wieder stellen. (Eine Ausfertigung dieses Abschieds von Luzern: Nr. 1814).
Creation date(s):1479 - 1481

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschriften (Heft)
Trägermaterial:Papier

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1807
 

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C I, Nr. 1818 Schreiben von Friedrich Bock, Ritter, und dem Rat von Strassburg an den Rat von Zürich, 1481.09.22 (Dokument)
 

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