C I, Nr. 270 Aufnahme von Hans Ulrich von Stoffeln mit seiner Ehefrau und seinem Sohn Heinrich sowie mit der Burg Hohenstoffeln ins Burgrecht der Stadt Zürich, 1476.09.07 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 270
Title:Aufnahme von Hans Ulrich von Stoffeln mit seiner Ehefrau und seinem Sohn Heinrich sowie mit der Burg Hohenstoffeln ins Burgrecht der Stadt Zürich
Brief:Burgermeister und Rat von Zürich nehmen den Edeln Hans Ulrich von Stoffeln und seine Ehefrau Margretha geb. von Randegg, ferner ihren Sohn Heinrich von Stoffeln und seine Ehefrau Ursula geb. von Bodmen als Burger an mit der Burg Hochen-Stoffeln in Hege, in der Meinung, dass diese Burg und das Haus Hochenstoffeln mit Leuten und Zubehörde denen von Zürich offenstehen soll; wollen sie eine Besatzung dahin legen (was mit frommen, ehrbaren, unwüstlichen Leuten geschehen soll), so hat dieses auf Kosten von Zürich zu geschehen. Für das Burgrecht haben die von Stoffeln 15 Gulden bezahlt und sollen jedes Jahr als Befreiung von Steuern und Diensten 15 Gulden bezahlen; ebenso sollen dieselben, wenn sie nach 6 Jahren das Burgrecht aufgeben wollen, 15 Gulden bezahlen.
Stadtsiegel.
Creation date(s):9/7/1476
Creation date(s), remarks.:uf unser lieben frowen abent ze herbst

Dokumentspezifische Merkmale

Preview:
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Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Siegel hängt
Vermerke und Zusätze:Dorsualnotiz betreffend Aufgabe des Burgrechts am 16. September 1482

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Digitalisat; Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 270
 

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End of term of protection:9/7/1506
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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