C I, Nr. 641 Ratsboten der Orte Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus vermitteln zwischen Burgermeister und Rat von St. Gallen einerseits und Abt Ulrich daselbst anderseits eine Übereinkunft, wonach die erstern ihre Ansprüche an den letztern wegen der aus seiner Kanzlei an das L

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 641
Title:Ratsboten der Orte Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus vermitteln zwischen Burgermeister und Rat von St. Gallen einerseits und Abt Ulrich daselbst anderseits eine Übereinkunft, wonach die erstern ihre Ansprüche an den letztern wegen der aus seiner Kanzlei an das Landgericht zu Stülingen ausgegangenen Briefe binnen Jahresfrist vor einem der Räte der 8 alten Orte oder vor einem von diesen hiezu bestellten Richter einklagen sollen und sodann dessen Ausspruch ohne Weiterziehung Recht machen soll. Der Konvent von St. Gallen verpflichtet sich, den Abt zum Gehorsam gegen den Spruch anzuhalten oder 3000 Gulden Strafe an die Stadt zu zahlen. Stellt die Stadt nicht ihre Klage binnen Jahresfrist an, so wird der Abt von der Ansprache und der Konvent von seiner Verpflichtung frei. Es siegeln HeiNr. Swend, Ritter, von Zürich und HeiNr. Hasfurter, alt Schultheiss von Luzern, der Abt, der Konvent und die Stadt St. Gallen.
Creation date(s):7/18/1464
Creation date(s), remarks.:An mittwuchen nach st. Margrethen tag

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:5 Siegel hängen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 641
 

Usage

End of term of protection:7/18/1484
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=249770
 

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