C I, Nr. 3290, Nr. 16 Urteil des Gerichts zu Lichtenberg betreffend einen Überfall auf eidgenössische Kaufleute, 1463.07.01 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 3290, Nr. 16
Title:Urteil des Gerichts zu Lichtenberg betreffend einen Überfall auf eidgenössische Kaufleute
Brief:Hans von Utenheym genannt Nuwyler, zu Lichtenow an Stelle des Herrn Ludwig zu Lichtenberg Gericht haltend, urkundet, dass in einem Streit zwischen Peter Odenwalt, Heinrich von Andelfingen und Hans Walser, Fussknechten, einerseits und Peter von Erlach, Heinrich Daman und Henselin Jost, Kaufleuten, anderseits, davon herrührend, dass die Fussknechte, gestützt auf ein von ihrem Hauptmann Fyrabend bei dem westfälischen heimlichen Gerichte gegen die Eidgenossen ausgewirktes Urteil die Kaufleute auf ihrer Reise von Frankfurt her überfallen und gefangengenommen hatten, vom Schöffengericht erkannt worden sei, der Hauptmann sei durch seine in Westfalen ausgewirkten Schriften und durch eine vom Hofgericht zu Rottweil gegen die Eidgenossen erlassene Achtserklärung nicht berechtigt worden, Leib und Gut der Kaufleute anzugreifen, die Fussknechte seien aber nicht zu strafen, weil sie in gutem Glauben gehandelt haben. Siegel des Gerichts zu Lichtenow.
Creation date(s):7/1/1463
Creation date(s), remarks.:uf frytag nach st. Peter und Pauls tag

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Vom Siegel nur noch der Pergamentsstreifen vorhanden

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 3290, Nr. 16
 

Usage

End of term of protection:7/1/1483
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=249752
 

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