Title: | Verwaltungsgericht |
Inhalt und Form: | Der Fonds umfasst hauptsächlich Justizverwaltungsakten und weitere administrative Unterlagen, Geschäftsverzeichnisse, Spruchbücher sowie inhaltlich und systematisch ausgewählten Verfahrensakten. |
Creation date(s): | 1938 - 2020 |
Running meters: | 45.09 |
Number: | 1660 |
Aktenbildner: | Das Verwaltungsgericht wurde 1960 geschaffen, nachdem das Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz) in der Volksabstimmung vom 5. Juni 1959 mit grosser Mehrheit angenommen worden war. Bis dahin oblag die Rechtsprechung in Verwaltungssachen den Verwaltungsbehörden selbst. Damit vollzogen die Verwaltungsbehörden die Verwaltungsgesetze oder beaufsichtigten deren Vollzug durch die ihnen untergeordneten Organe und entschieden als Rekursinstanzen über Verfügungen und Beschlüsse der unteren Amtsstellen. Deshalb wurde bereits Ende der 1920er-Jahre der Ruf nach einer unabhängigen Rechtsprechung in Verwaltungssachen durch die Schaffung eines Verwaltungsgerichtes laut, wobei die ersten Vorlagen allerdings 1933 und 1944 gescheitert sind. Das Verwaltungsgericht ist die Beschwerde- und Rekursinstanz für öffentlich-rechtliche Angelegenheiten. Dabei betreffen die Beschwerdefälle Eingriffe in die Rechtssphäre des Einzelnen bezüglich der Eigentumsgarantie, der Handels-und Gewerbefreiheit, der persönlichen Freiheit und der Kultusfreiheit, sowie die Rekursfälle betreffend Streitigkeiten um öffentlich-rechtliche Geldleistungen, Baubewilligungen und die Überprüfung bei Verweigerung, Entzug oder Nichterneuerung patentpflichtiger Gewerbe. Darüber hinaus ist das Verwaltungsgericht in Disziplinarfällen zuständig und ist letzte Beschwerde- und Rekursinstanz in Steuersachen, weshalb die seit 1917 hierfür zuständige Oberrekurskommission im Verwaltungsgericht aufging. Die Verwaltungskommission des Verwaltungsgerichts übt zudem die Aufsicht über die Geschäftsführung des Baurekursgerichts, des Steuerrekursgerichts und der Kantonalen Schätzungskommissionen in Abtretungsstreitigkeiten aus. Das Verwaltungsgericht besteht zurzeit (2022) aus fünf vollamtlichen Mitgliedern (eine Person im Präsidium, drei Vizepräsidentinnen oder -präsidenten) und 12 teilamtlichen Mitgliedern, die vom Kantonsrat gewählt werden. Daneben amten 12 Ersatzmitglieder. Mindestens die Hälfte des Gerichts muss aus nebenamtlichen Mitgliedern bestehen. Die Amtsdauer der Mitglieder und Ersatzpersonen beträgt sechs Jahre. Das Verwaltungsgericht hat seinen Sitz in Zürich.
Benutzte Literatur: - Beleuchtender Bericht des Regierungsrats zur Volksabstimmung vom 24. Mai 1959 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz) vom 24. Mai 1959 - Protokolle des Kantonsrates 1959-1963, Bd. I, S. 288 und 845 - Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte 1218-2000, hg. vom Staatsarchiv des Kantons Zürich, Konzept und Redaktion: Meinrad Suter, Zürich 2000, S. 125-128 |
Fondsgeschichte: | Die Unterlagen kamen in fünf Ablieferungen (1998/016, 2007/030, 2010/034, 2015/117, 2021/110) ins Staatsarchiv. Die Ablieferung 2007/030 wurde als Bestand Z 302 unter der Leitung von Bettina Tögel durch Jolanda Hunziker zwischen Januar und April 2008 bearbeitet. Die Ablieferungen 1998/016 und 2010/034 wurden als Bestand Z 477 von Florian Fischer unter der Leitung von Denise Thoma zwischen Dezember 2011 und Juli 2012 erschlossen. Die Ablieferungen 2015/117 und 2021/110 wurden als Bestand Z 1152 von Denise Thoma zwischen September 2023 und April 2024 erschlossen. |
Bestände: | DS 154, Z 302, Z 477, Z 1152 |
Level: | Fonds |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=241392 |
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