A 123.7, Nr. 257 Bericht über einen Streit um die Rechte der Gemeinde Maur, 1754.11.21 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 123.7, Nr. 257
Title:Bericht über einen Streit um die Rechte der Gemeinde Maur
Brief:Die Kanzlei Greifensee berichtet, dass Landvogt Salomon Waser die Gemeinde Maur auf Befehl des Bürgermeisters Hans Kaspar Escher versammelt hat. Dort wird die Klageschrift von alt Säckelmeister Jakob Zollinger verlesen, die gemäss seiner eigenen Aussage von 70 Männern unterstützt wird. Sie beschuldigen den Gerichtsherrn, die Weibelgüter als Eigen zu usurpieren, widerrechtlich einen neuen Säckelmeister eingesetzt und in seinem neuen Buch die Bussen erhöht zu haben.
Als die Gemeinde verlangt, dass der Gerichtsherr ihren Gemeindebrief vorliest, antwortet dieser, dass er von keinem Gemeindebrief wisse. Vielleicht verstünden sie darunter seinen Freiheitsbrief, der aber kein Gemeindebrief sei, oder den Einzugsbrief. Bei Bedarf könne er ihnen aber einen Freiheitsbrief ausstellen. Darauf werden der Gemeinde folgende auf der Burg Maur liegende Schriftstücke vorgelesen: der Freiheitsbrief von 1604, der Einzugsbrief von 1629, die Bussenordnung von 1646, ein Ratsentscheid von 1655 betreffend Einzugsgeld des Gerichtsherrn, die Flurordnung von 1696 sowie ein Urteil betreffend Einzugsgeld von 1716. Die Gemeinde beteuert, von diesen Dokumenten noch nie etwas gehört zu haben, worauf der Gerichtsherr entgegnet, er könne aus den Rechnungen beweisen, dass seine Vorgänger und er ihnen die Briefe vorgelesen hätten.
Sodann wird das Begehren des Gerichtsherrn vorgelesen: Er und seine Amtsträger, der Vogt, der Weibel und der Säckelmeister, streben keinen Prozess an, sondern möchten lediglich, dass man sie und die Gemeinde bei ihren verbrieften Rechten belasse, damit jeder das Seine in Holz und Feld behalten könne. Sollten andere jedoch prozessieren wollen, würde man die Obrigkeit um eine Untersuchung bitten, bei welcher die Klage und Antwort schriftlich einzureichen seien. Darauf wird alt Säckelmeister Zollinger eine Bedenkzeit von 14 Tagen gewährt.
Creation date(s):11/21/1754
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Maur
Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):21.5 x 32.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schreiber:Kanzlei Greifensee
Schlagwörter:Gemeinde; Schriftlichkeit; Verkündung; Versammlung

Weitere Angaben

Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/3, Nr. 110
Level:Dokument
Ref. code AP:A 123.7, Nr. 257
 

Usage

End of term of protection:11/21/1834
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1936951
 

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