A 77.2, Nr. 28 Ordnung der Stadt Zürich für die Bäcker, 1530.10.05 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 77.2, Nr. 28
Title:Ordnung der Stadt Zürich für die Bäcker
Brief:Bürgermeister, Kleiner und Grosser Rat der Stadt Zürich erlassen aufgrund von Klagen der Bäcker sowie angesichts der aktuellen Situation der Teuerung eine neue Bäckerordnung. Damit die Bäcker weiterhin ihr Auskommen finden können, reduzieren sie dabei die Menge an Brot, die aus einem Mütt Kernen gebacken werden muss. Im Folgenden werden die Brotgewichte für die Fochenzer und die Feiler festgelegt (1; 2). Weiter wird bestimmt, dass die Fochenzer in ihren Häusern eigene Waagen, die zuvor kontrolliert worden sind, aufzustellen haben und das Brot den Kunden nicht ungewogen hinausgeben dürfen. Bei Brot mit nicht korrektem Gewicht oder mangelhafter Qualität sind die Käufer befugt, den Ersatz der Ware zu verlangen oder die Brotbeschauer zu benachrichtigen. Fehlbare sind mit einer Busse in der Höhe von einem Pfund und fünf Schillingen zu bestrafen (3). Fochenzer und Feiler dürfen nur Brot verkaufen, das zuvor durch die Brotbeschauer begutachtet worden ist. Nicht den Vorgaben entsprechende Brote werden zerschnitten (4). Eine Änderung der Brotgewichte bleibt vorbehalten (5). Den Fochenzern ist verboten, aus demselben Mehl hellere und dünklere Brotsorten zu backen (6). Die neue Ordnung soll allen Bäckern der Stadt zugeschickt und ihre Einhaltung bei dem Eid geboten werden (7).
Spätere Anmerkung von derselben Hand: Schilderung der Versorgungsschwierigkeiten und Teuerung zur Zeit des Erlasses der Bäckerordnung.
Creation date(s):10/5/1530
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Aufzeichnung (2 Doppelblätter)
Dimensions W x H (cm):22.0 x 32.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schreiber:Werner Beyel, Stadtschreiber von Zürich
Schlagwörter:Eid; Getreide; Kauf; Markt; Nahrungsmittel; Teuerung

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 542, Bündel 1, Nr. 11 (vgl. KAT 40, S. 227)
Publikationen:Edition: QZZG, Bd. 1, Nr. 274
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 148
Level:Dokument
Ref. code AP:A 77.2, Nr. 28
 

Related units of description

Related units of description:Abschrift siehe:
B III 4 (fol. 180 r - 184 v) Ordnung der Stadt Zürich für die Bäcker, 1539 (ca.)-1541 (ca.) (Dokument)

Siehe:
A 77.2, Nr. 23 Ordnung der Stadt Zürich für die Bäcker und Brotschauer, 1530.04.30-1530.10.05 (Dokument)
 

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Usage

End of term of protection:10/5/1550
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1926872
 

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