B III 6 (fol. 105 r-v) Ordnung für die Besoldung der Hebammen der Stadt Zürich, 1536.04.12 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B III 6 (fol. 105 r-v)
Title:Ordnung für die Besoldung der Hebammen der Stadt Zürich
Brief:Bürgermeister Diethelm Röist und beide Räte verfügen eine Verbesserung der Entlohnung der städtischen Hebammen, damit möglichst viele fähige Frauen für diese Tätigkeit gewonnen werden können. Aufgrund schlecht ausgebildeter Hebammen sei in der Vergangenheit mancher Schaden für die Gebärenden entstanden. Künftig sollen die Hebammen zu jeder Fronfasten zwei Pfund aus dem Stadtsäckel, jährlich 4 Mütt Kernen aus dem Almosenamt, aufgeteilt auf die vier Fronfasten, jährlich ein Halbhundert Holz aus dem Sihlamt sowie jeweils im Herbst vier Eimer Wein erhalten. Dafür werden die Geschenke zu Neujahr und zum Ostermontag abgeschafft. Die Hebammen sollen Tag und Nacht den Gebärenden zur Verfügung stehen und ihr Bestes tun, ansonsten wird die Verbesserung der Entlohnung wieder rückgängig gemacht.
Creation date(s):4/12/1536

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag (Nachtrag)
Language:Deutsch
Schlagwörter:Amtleute; Geschenke; Löhne; Medizinische Versorgung; Schwangerschaft

Weitere Angaben

Publikationen:Edition: Ruf, Gesamtausgabe, Bd. 4, S. 704-705; Baumgartner, Wundgschau, S. 73-74
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 164
Level:Dokument
Ref. code AP:B III 6 (fol. 105 r-v)
 

Usage

End of term of protection:4/12/1556
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1917262
 

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