Steuerrekurskommissionen StRK, 1923-2009 (Fonds)

Archive plan context


Title:Steuerrekurskommissionen StRK
Inhalt und Form:Der Fonds umfasst Verwaltungsakten von 1956-2009 sowie die Unterlagen der Steuerrekurskommissionen I - IV bestehend aus Registern von 1947-1990, einer Entscheidsammlung von 1930-1956, den Spruchbücher von 1957-1962 sowie aus Rekursakten der Erledigungsjahre 1957-2000. Die Unterlagen der Wehrsteuerrekurskommission bestehen ebenfalls aus Registern, einer Entscheidsammlung, Spruchbüchern und Rekursakten, weisen aber einen leicht kürzeren Entstehungszeitraum auf.
Da Einlegerakten bei den Steuerrekurskommissionen für gewöhnlich an die Parteien zurück gehen, bestehen die Rekursakten grundsätzlich aus dem Entscheid und dem Protokoll. Das Protokoll umfasst in der Regel nicht mehr als einen Aktenumschlag mit genaueren Angaben zu den Beteiligten und zum Verfahrensablauf.
Related corporations/Families/Persons:Steuerrekursgericht SRG (Nachfolgeinstitution)
Creation date(s):1923 - 2009
Running meters:34.76
Number:1132
Aktenbildner:Seit dem Steuergesetz von 1870 gab es Steuerrekurskommissionen; bis 1917 entschied jedoch der Regierungsrat abschliessend. Mit der Totalrevision des Steuergesetztes 1951 wurde für jede Gemeinde eine Steuerkommission als erste Rekursinstanz eingeführt, die sich aus je zwei Gemeindevertretern, dem zuständigen Bezirksrat und dem Regierungsrat zusammensetzte. Die Entscheide der Steuerkommission konnten an die Steuerrekurskommission weitergezogen werden. Kantonal gab es vier Steuerrekurskommissionen.Die Aufgabenverteilung auf die vier Kommissionen wurde über die Jahre mehrfach angepasst. Zu Beginn waren die vier Kommissionen geografisch organisiert. Ab 1930 waren die Zuständigkeiten - laut Staatskalender - wie folgt aufgeteilt:

1930-30.06.1974
StRK I Rekurse natürlicher und juristischer Personen über einer bestimmten Einkommens- bzw. Vermögensgrenze, inkl. Billettsteuer, ganzer Kanton
StRK II Rekurse natürlicher Personen im Bezirk Zürich
StRK III Rekurse natürlicher Personen der Bezirke Affoltern, Horgen, Meilen, Bülach und Dielsdorf
StRK IV Rekurse natürlicher Personen der Bezirke Hinwil, Uster, Pfäffikon, Winterthur und Andelfingen

01.07.1974-1998
StRK I Rekurse natürlicher und juristischer Personen über einer bestimmten Einkommens- bzw. Vermögensgrenze, inkl. Billettsteuer, ganzer Kanton
StRK II Rekurse natürlicher Personen der Stadt Zürich
StRK III Rekurse natürlicher Personen der Bezirke Affoltern, Horgen, Meilen, Zürich-Land
StRK IV Rekurse natürlicher Personen der Bezirke Hinwil, Uster, Pfäffikon, Winterthur, Andelfingen, Bülach und Dielsdorf

Neben den Steuerrekurskommissionen existierte seit der Einführung der Wehrsteuer 1940 eine Wehrsteuerrekurskommission, die 1982 in Bundessteuerrekurskommission umbenannt und seit 1979 auch als Steuerrekurskommission V bezeichnet wurde. In allen Fällen entschied die Oberrekurskommission bis 1959 als letzte Instanz. Dieses Gremium wurde vom Kantonsrat gewählt und bestand aus fünf Mitgliedern und zwei Ersatzleuten. 1960 gingen die Aufgaben der Oberrekurskommission an das neu errichtete Verwaltungsgericht über.
Die Steuerrekurskommissionen waren mit Blick auf ihre Rechtsprechungsaufgaben unabhängig und unterlagen keinerlei Weisung. Administrativ unterstanden sie bis 1997 der Direktion der Finanzen, ab 1998 der Finanzdirektion und ab 1999 der Direktion der Justiz und des Innern.
Mit der Unterstellung unter die Direktion der Justiz und des Innern erfolgte eine grundlegende Reorganisation der Steuerrekurskommissionen. Die bisherige thematisch-geografische Organisation wurde aufgehoben. Neu war die Steuerrekurskommission III ausschliesslich für Streitigkeiten über Grundsteuern zuständig, die Steuerrekurskommissionen I und II für alle übrigen Streitigkeiten. Die Steuerrekurskommission IV wurde aufgehoben und die Bundessteuerrekurskommission neu als Kommission IV geführt. Jede Kommission bestand aus einer vollamtlichen Präsidentin oder Präsidenten, zwei vollamtlichen Mitgliedern und vier nebenamtlichen Mitgliedern sowie nebenamtlichen Ersatzmitgliedern. Die bisherige Geschäftsleitung wurde neu organisiert. Zur internen Aufsicht und Koordination wurde eine Präsidentenkonferenz aus den vier Kommissionpräsidentinnen und -präsidenten geschaffen. Der Regierungsrat wählte einen Kommissionpräsidenten zum Geschäftsleiter der Steuerrekurskommissionen. Daneben wurden ein juristisches und ein administratives Sekretariat geschaffen, denen ein Gerichtsschreiber vorstand. 2004 erfolgte unter Überführung ihrer Aufgaben in die Steuerrekurskommissionen I und II die Aufhebung der Bundessteuerrekurskommission.
Zum 1. Januar 2011 wurden die Steuerrekurskommissionen durch das neu geschaffene Steuerrekursgericht abgelöst, das administrativ dem Verwaltungsgericht unterstellt wurde.

Benutzte Quellen:
Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die direkten Steuern vom 26.11.1951
Beschluss des Regierungsrates über die Organisation der Steuerrekurskommissionen vom 12. Dezember 1957 (und nachfolgende Änderungen)
Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959
Verordnung über die Organisation und das Verfahren der Steuerrekurskommissionen vom 29. April 1998
Gesetz über die Unterstellung der Steuerrekurskommissionen und der Baurekurskommissionen unter das Verwaltungsgericht vom 13. September 2010

Benutzte Literatur:
Oesch, Patrick K.: Rekurs und Beschwerde gegen zürcherische Staatssteuereinschätzungen, Zürich, 1990 (StAZH Bib. III Fh 5a.d)
Fondsgeschichte:Die Unterlagen der Steuerrekurskommissionen kamen in drei Ablieferungen sowie einer Teilablieferung zwischen 1987 und 2016 ins Staatsarchiv.

Die ersten drei Ablieferungen (1987/016, 2006/070 und 2012/037) wurden einer Nachbewertung unterzogen und anschliessend als Bestand Z 626 verzeichnet. Soweit vorhanden wurden die Register und Spruchbücher vollständig übernommen. Ebenso wurde die Entscheidsammlung integral als Ersatz für die bis 1956 fehlenden Spruchbücher übernommen. Von den Rekursakten der Ablieferung 1987/016 wurden pro Jahrgang ein Steuerrekurs und ein Wehrsteuerrekurs aus dem Buchstaben B als Muster ausgewählt, während die Billettsteuerrekurse vollständig übernommen wurden. Von den Rekursakten der Ablieferungen 2006/070 und 2012/037 wurde ein Fall pro Jahrgang als Muster sowie eine inhaltliche Auswahl von Fällen, die von der abliefernden Stelle bezeichnet wurden, nach folgenden Kriterien übernommen:
1. Öffentliche Beachtung des Falls
2. Komplexe Aktenlage
3. Juristische Bedeutung des Falls, rechtliche Weiterungen (Urteil Bundesgericht)
4. Bekannte Firmen oder Personen
5. Aussergewöhnliche Dokumente (Fotos, aussagekräftige Expertengutachten etc.)
6. Kuriosa und seltene Fälle
Die Ordnung des Fonds wurde zunächst nach den Zuständigkeiten der einzelnen Rekurskommissionen eingerichtet. Anschliessend wurden die verschiedenen Aktengruppen unterschieden: Register, Entscheidsammlung, Spruchbücher und Rekursakten.
Die Erschliessung von Z 626 wurde unter der Leitung von Fabienne Lutz-Studer zwischen Oktober 2014 und März 2015 durch Julia Keller vorgenommen.

Mit der Ablieferung 2016/091 wurden neben Rekursakten hauptsächlich Akten der gemeinsamen Geschäftsleitung der Steuerrekurskommissionen abgeliefert und als Bestand Z 745 erschlossen. Hierfür wurde die Ordnung des Fonds um die Administration ergänzt. Florian Fischer nahm die Erschliessung zwischen September 2016 und Mai 2017 vor.
Related material:Rechenschaftsberichte Oberrekurskommission 1920-1960 (StAZH Bib. III FFh 30)
Protokolle und Entscheide der Oberrekurskommission 1919-1960 (Pertinenz- und Provenienzarchiv)
Verwaltungsgericht, ab 1960
Bestände:Z 626, Z 745
Level:Fonds
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
Oberrekurskommission in Steuersachen, 1919-1960 (Fonds)

Siehe:
RR I 224 - RR I 227 Steuerkommissionen, Oberrekurskommission, Bundesgericht, 1920-1960 (Klasse)

Siehe:
Steuerbeschwerden, 1981-2006 (Klasse)

Siehe:
Steuerrekurse, 1981-2020 (Klasse)
 

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