Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | A 85, Nr. 3 (S. 6-10) |
Title: | Nachträge zur Fischereinung von Greifensee |
Brief: | Neu geregelt werden unter anderem die Belieferung des städtischen Marktes (17-18), die Anzahl erlaubter Netze und Fangkörbe (19-22), der Fang von Schwalen (21) und Brachsen (22-23, 31-32), der Verkauf von fest installierten Fangvorrichtungen, den sogenannten Fachen (24), die Verteilung der Garne sowie die Aufnahme von Einheimischen und Fremden als Teilhaber (25), die Lieferung von Fischen in die Dörfer (26), Schonfristen und Ausnahmen für den Fischfang vor Fastentagen (27) sowie die Verwendung der Hechtschnur (28). Vorgesehen wäre von der Obrigkeit, dass es im Städtchen Greifensee zwei Garne gibt. Da eines davon jedoch nicht besetzt ist, wird es der Familie Schanold von Uessikon zugestanden (29). Ehefrauen, Töchter oder Mägde der Fischer dürfen nur dann allein auf den See fahren, wenn sie zuvor beim Vogt gelobt haben, die Einung einzuhalten (30). Verstösst eine Frau gegen die Einung, so muss ihr Meister für sie die Busse zahlen (31). Netze, die nicht den Abmachungen entsprechen, soll der Vogt verbrennen (31). |
Creation date(s): | between 5/8/1431 and 7/6/1519 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Abschrift mit Ergänzungen |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Fischerei; Markt; Satzung |
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Related units of description |
Related units of description: | Abschrift siehe: A 85, Nr. 7 (S. 9-15) Nachträge zur Fischereinung von Greifensee, 1519.07.06 (Dokument)
Abschrift von: C I, Nr. 2503 (S. 10-11) Nachträge zur Fischereinung von Greifensee, 1431.05.08-1519.07.06 (Dokument)
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1851552 |
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