Title: | Erlassgesuche |
Inhalt und Form: | Waren die Empfänger beim Bezug von Versicherungsleistungen gutgläubig und würde die Rückerstattung der Gelder eine grosse Härte bedeuten, wurde ihnen die Rückerstattung auf Gesuch hin, das innert 30 Tagen seit der Eröffnung der Rückforderungsverfügung bei der entsprechenden Kasse schriftlich einzureichen war, erlassen. Die Gesuche sind fortlaufend abgelegt, wobei das jüngste Gesuch jeweils zuoberst liegt. Sie umfassen in der Regel ein Schreiben des Gesuchstellers und die Verfügung der Kasse, ein Begleitschreiben der Rekurskommission an die Arbeitslosenkasse bei der Weiterleitung des Gesuchs sowie ein Schreiben an den Gesuchsteller, dass sein Schreiben als Gesuch an die Kasse verstanden worden und deshalb an diese weitergeleitet worden sei. |
Creation date(s): | 1986 - 1994 |
Number: | 13 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1844612 |
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