Title: | Halten von Hunden |
Inhalt und Form: | Dem Statthalteramt oblag bis Ende 1986 zusammen mit den Gemeinden sowie der Finanzdirektion bzw. ab 1977 der Polizeidirektion der Vollzug der Gesetze über das Halten von Hunden vom 01.07.1856, vom 10.12.1876, vom 20.08.1893, vom 24.09.1922 und vom 14.03.1971 sowie der dazu erlassenen Verordnungen vom 31.01.1857, vom 01.03.1923 und vom 11.11.1971. Dort war festgelegt, dass das Halten von über sechs Monate alten Hunden staatlicher Kontrolle unterliegt und mit einer Abgabe belegt ist, sowie dass als Ausweis über die vollzogene Kontrolle eine jährlich wechselnde nummerierte Marke abgegeben wird, welche am Halsband des Hundes gut sichtbar zu befestigen ist. In diesem Rahmen hatte das Statthalteramt zeitweise oder immer folgende konkrete Aufgaben: Es bestimmte für jede politische Gemeinde die Tage (jeweils im März), an denen die jährliche ordentliche Hundekontrolle stattfand, es ernannte aus den patentierten Tierärzten die Kontrolleure bzw. "Zeichenausteiler", welche - jeweils zusammen mit einem von den Gemeinden abgeordneten Beamten - die ordentlichen Kontrollen sowie die nachträglichen Kontrollen durchführten, es prüfte die von den Kontrollpersonen bzw. später von den Gemeindeverwaltungen erstellten Verzeichnisse über die untersuchten und mit Kontrollmarken bezeichneten Hunde und leitete diese Verzeichnisse weiter an die Finanzdirektion, es war zuständig für die Abgabe der von der Finanzdirektion erhaltenen Kontrollmarken an die Kontrollpersonen, und es nahm den von den Kontrollpersonen oder den Gemeinden abgelieferten Abgaben- und Gebührenertrag entgegen und prüfte die von ihnen eingereichten Abrechnungen. Die hier verzeichneten Jahresdossiers enthalten die im Zusammenhang mit diesen statthalterlichen Aufgaben entstandenen Unterlagen, darunter insbesondere Verzeichnisse der untersuchten und bezeichneten Hunde (mit Angabe der Kontrollschildnummer, des Eigentümers, der Rasse, der Farbe, des Alters, des Geschlechts und des Betrags der Hundeabgabe). Die vorliegenden Akten waren vom Statthalteramt in der Aktengruppe "Administrativakten" aufbewahrt worden und gelangten zusammen mit dieser ins Staatsarchiv. Dabei wurde von den ursprünglich vorhandenen Administrativakten der Jahre 1967-1983 nur eine systematische Auswahl in Form jedes fünften Jahrgangs (1967, 1970, 1975 und 1980) zur Endarchivierung übernommen. |
Creation date(s): | 1967 - 1980 |
Number: | 4 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=17789 |
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