C III 2, Nr. 19 Fahr und Fischenzen in der Thur, Thurfähren, Behausung und Zollsachen betreffend, 1515 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 2, Nr. 19
Title:Fahr und Fischenzen in der Thur, Thurfähren, Behausung und Zollsachen betreffend
Inhalt und Form:Regest Kilchsperger: Urteil-Brief vom Rat zu Zürich zwischen Jkr. Gerichtsherr von Schönau zu Altikon und den Fischern daselbst, dass denselben das Fischen in den Gillen und Giessen, so bei Austrettung der Thur entstehen, untersagt - und ihr von den Besitzeren der Gueter darin diese Gillen und Giessen sind, getaner Kauf der Fischenzen aufgehebt sein solle
Ältere Regestenkartei: Burgermeister und Rat von Zürich erkennen in einem Streite zwischen Hans von Schönau, Vogtherr zu Altikon, und dem Fischer Jos Müller daselbst, der nach seinem Austritte der Thur die dadurch entstandenen Giessen und Gillen von mehrern Grundeigentümern gekauft hat, das Fischenzrecht des Vogtherrn erstrecke sich auch auf solche Seitenarme der Thur, der Verkauf der Giessen sei ungültig und dem Fischer bleibe vorbehalten, seine Verkäufer auf Rückerstattung der bezahlten Kaufpreise zu belangen. - Stadtsiegel
Creation date(s):1515
Number:1

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:C III 2, Nr. 19
 

Usage

End of term of protection:12/31/1595
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=161716
 

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