C III 2, Nr. 11 Orts- und Gemeinds-Sachen, Einzugs-Gelder / Schloss-Güter, derselben Visitation, Ertragenheit, Benutzung und Bebauung betreffend, item Verkauf derselben, 1491 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 2, Nr. 11
Title:Orts- und Gemeinds-Sachen, Einzugs-Gelder / Schloss-Güter, derselben Visitation, Ertragenheit, Benutzung und Bebauung betreffend, item Verkauf derselben
Inhalt und Form:Regest Kilchsperger: Urteil vom kyburgischen Gericht, vermögend dass ein Gerichtsherr und jeder zu Altikon in seinen Zelg-Gütern sein Vieh zur Weid lassen mögen, von jedermann ungehindert
Ältere Regestenkartei: Heini Bachmann von Oberwinterthur, Untervogt zu Kyburg, urkundet, dass das Gericht zu Oberwinterthur auf Begehren des Felix Schwarzmurer zu Altikon denselben die Erklärung ausgestellt habe, dass ein jeder sein Gut in seinen eignen Zelgen, es sei mit seinem Vieh oder sonst zu aller Notdurft, allein für sich selbst wohl nutzen und niessen möge nach seinem Gefallen. Dass ihn weder die Gemeind noch sonst jemand daran säumen oder irren solle. - Der Untervogt siegelt
Creation date(s):1491
Number:1

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:C III 2, Nr. 11
 

Usage

End of term of protection:12/31/1571
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=161708
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE