A 123.6, Nr. 43 Erklärung der Gemeinde Kirchuster betreffend Metzgereigerechtigkeit, 1685.01.22 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 123.6, Nr. 43
Title:Erklärung der Gemeinde Kirchuster betreffend Metzgereigerechtigkeit
Brief:Säckelmeister und Vorgesetzte der Gemeinde Kirchuster berichten Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich, dass Landvogt Hans Hartmann Escher wegen eines Streits zwischen Hans Heinrich Schellenberg und Kirchenpfleger Felix Brunner eine Gemeindeversammlung einberufen habe, um herauszufinden, wie es um die Metzgerei bestellt sei. Die Gemeinde habe einhellig erklärt, dass es eigentlich zwei Metzgereigerechtigkeiten gebe, doch habe Brunner, der Inhaber der einen Gerechtigkeit, die andere vor etlichen Jahren gekauft und seither beide betrieben. Die Gemeinde werde durch Brunner besser versorgt als zuvor, als es noch zwei Gerechtigkeiten gab, doch wenn sich dies ändern sollte, wolle sie jederzeit wieder zu einer zweiten Gerechtigkeit zurückkehren und bittet die Obrigkeit darum, ihr dies zu bestätigen.
Creation date(s):1/22/1685
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Kirchuster
Überlieferung:Original (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):20.0 x 31.5
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Fleisch; Konzession; Nutzungsrecht

Weitere Angaben

Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/3, Nr. 101
Level:Dokument
Ref. code AP:A 123.6, Nr. 43
 

Usage

End of term of protection:1/22/1765
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1369175
 

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