A 43.2, Nr. 81 Ordnung der Stadt Zürich für den Frauenwirt (Bordellbetreiber), 1538.02.12 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 43.2, Nr. 81
Title:Ordnung der Stadt Zürich für den Frauenwirt (Bordellbetreiber)
Brief:Bürgermeister Diethelm Röist und beide Räte haben beschlossen, nach einem männlichen Betreiber des Bordells zu suchen, da es in der Vergangenheit immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Freiern gekommen sei und die bisherige weibliche Betreiberin dem nicht habe Einhalt gebieten können. Dem Bordellbetreiber geben sie die folgende Ordnung: Streitigkeiten sind zu schlichten und wenn nötig Bürgermeister, Oberstzunftmeister oder Stadtknechten anzuzeigen (1); verheirateten Männern ist der Zutritt zum Bordell verboten, bei der Strafe der Inhaftierung im Turm für den Betreiber ebenso wie für den Freier (2); zur Vermeidung von Trunkenheit muss das Haus nach neun Uhr abends geschlossen werden. Wer mit zutrinken, fluchen, Frieden brechen, spielen und anderen Delikten gegen die obrigkeitlichen Mandate verstösst, ist anzuzeigen (3); es dürfen keine Prostituierten beschäftigt werden, die Geschlechtskrankheiten übertragen könnten (4); Prostituierte, die fluchen oder handgreiflich werden, hat der Bordellbetreiber im Wiederholungsfall anzuzeigen (5); am Samstag und vor Feiertagen muss das Bordell um sieben Uhr abends geschlossen und darf am nächsten Tag erst nach dem Gottesdienst wieder geöffnet werden (6); diese Ordnung hat der Bordellbesitzer mit seinem Hausgesinde einzuhalten, wie wenn er einen Eid darauf abgelegt hätte (7); es dürfen keine Frauen in das Bordell eingewiesen werden, es sei denn, man habe zuvor deutliche Kenntnis davon, dass sie sich schon zuvor als Prostituierte betätigt haben (8); der Betreiber ist verpflichtet den Unterhalt des Hauses zu garantieren und den jährlichen Zins zu entrichten (9).
Creation date(s):2/12/1538
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):21.5 x 32.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schreiber:Werner Beyel, Stadtschreiber von Zürich
Schlagwörter:Alkohol; Ausserehelicher Geschlechtsverkehr; Ehe; Ehebruch; Feiertage; Fluchen/Schwören; Friedbruch; Frieden bieten; Krankheiten; Mandat; Prostitution; Seuchen; Spiel; Unterhalt; Zutrinken

Weitere Angaben

Former reference codes:Nr. 12
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 167
Level:Dokument
Ref. code AP:A 43.2, Nr. 81
 

Usage

End of term of protection:2/12/1558
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1250662
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE