Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | G I 22 (fol. 65 r, Eintrag 1) |
Title: | Erkenntnis betreffend die Hausgenossen, die ohne Wissen des Stifts eine neue Ordnung zum Überwachen des Waldes angenommen haben |
Brief: | Die Hausgenossen des Stifts in Fluntern und Unterstrass hatten ohne Wissen des Stifts eine neue Ordnung angenommen, dass immer zwei Leute für einen Monat den Wald überwachen sollten, anstatt je einer von Fluntern und Unterstrass für ein ganzes Jahr wie früher. Die Pfleger haben vor Weihnachten 1558 angeordnet, zur alten Ordnung zurückzukehren, aber die Hausgenossen haben es bisher nicht getan und versichern, dass der Wald so besser beaufsichtigt werde. Es wird entschieden, dass sie bis Weihnachten so weitermachen dürfen wie bisher, dann aber zur alten Weise zurückkehren sollen oder das Stift zuerst um Erlaubnis fragen müssen. |
Creation date(s): | 4/18/1559 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Eintrag |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Holz; Wald |
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Usage |
End of term of protection: | 4/18/1579 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1234552 |
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