Title: | Synodalvorstand |
Inhalt und Form: | Der Synodalvorstand wurde 1831 zunächst für ein Jahr, ab 1841 für jeweils zwei Jahre aus den Mitgliedern der Synode gewählt. Der Vorstand setzt sich aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und einem Aktuar zusammen. Er muss die Geschäfte der Synode vorbereiten, ihre Beschlüsse vollziehen und dem Erziehungsrat Bericht über die Verhandlungen erstatten. Der Präsident des Synodalvorstands leitete neben der Versammlung der Synode die Prosynode sowie die Konferenz der Präsidenten und der Abgeordneten der Schulkapitel. Der Aktuar des Synodalvorstands war für die Führung der Protokolle der Synode, der Prosynode, des Vorstands und der Konferenzen der Kapitelspräsidenten und Kapitelsabgeordneten zuständig. Mit der Schaffung der drei Lehrpersonenkonferenzen 2004 bilden neu deren Präsidenten den Synodalvorstand, der sich selbst konstituiert. Der Synodalvorstand koordiniert u. a. die Geschäfte der Lehrpersonenkonferenzen, die mehr als eine Konferenz betreffen. |
Creation date(s): | 1906 - 2003 |
Number: | 130 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=11736 |
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