E I 30.81, Nr. 5 Urteil des Ehegerichts von Zürich im Streit um die Nutzung der Kaplaneipfründe von Neftenbach und die Finanzierung einer Prädikatur in Hettlingen, 1529.12.22-1530.03.03 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:E I 30.81, Nr. 5
Title:Urteil des Ehegerichts von Zürich im Streit um die Nutzung der Kaplaneipfründe von Neftenbach und die Finanzierung einer Prädikatur in Hettlingen
Brief:Die Richter des Ehegerichts von Zürich urteilen im Streit zwischen Vertretern der Gemeinde Hettlingen [gestrichen: Neftenbach] und ihrem Obervogt, dem Schultheissen der Stadt Winterthur, einerseits und Vertretern des Konvents des Klosters Paradies bei Schaffhausen, darunter der Bürgermeister von Schaffhausen, und Junker Wolf von Breitenlandenberg und dessen Schwager Gangolf Trüllerley andererseits um die Einrichtung einer Pfarrstelle in Hettlingen.
Die Vertreter der Gemeinde Hettlingen brachten vor, dass sie einen Prädikanten bestellt hätten, damit er von Winterthur zu ihnen komme und in der neuerbauten Kirche Gottesdienst abhalte, da der Weg nach Neftenbach eine halbe Meile lang sei und in letzter Zeit durch Wasser und Eis für Kranke und Gebrechliche zu beschwerlich gewesen sei, so dass die Mehrheit habe daheimbleiben müssen. Ferner finde man auf dem Kirchhof und in der Kapelle Inschriften vor, die belegten, dass einst ein Pfarrer in Hettlingen gewesen sei. Sie beantragten daher finanzielle Unterstützung seitens der Inhaber des Zehnten und des Widemguts, des Klosters und Wolfs von Breitenlandenberg, und erbitten Auskunft darüber, wie diese Güter an sie gelangt seien.
Die Vertreter der Gegenseite erklärten, dass sie Lehensherren der Pfarrei Neftenbach seien, der die Hettlinger angehörten. Sie bestritten die Notwendigkeit, neue Pfarreien einzurichten mit den ererbten und erworbenen Gütern anderer Leute, und legten Beweise vor für den Kauf des Zehnten. Anschliessend gaben der Pfarrer von Neftenbach und genannte Vertreter der Gemeinde Neftenbach Auskunft, dass die meisten Stiftungen für die Kaplaneipfründe durch sie getätigt worden seien, und legten Urkunden über Dotationen und Stiftungen vor, demzufolge 30 Stuck von ihnen herrührten. Die Vertreter der Gemeinde Hettlingen erklärten daraufhin ihre Bereitschaft, sich mit einem jährlichen Betrag von 10 Gulden und vier Mütt Kernen an der Finanzierung beteiligen zu wollen. Die Eherichter schliessen sich der Argumentation der Lehensherren der Pfarrei Neftenbach an, unterstützen aber doch das Anliegen der Gemeinde Hettlingen. Daher haben sie erbeten, dass das Kloster Paradies und Wolf von Breitenlandenberg jährlich sechs Mütt Kernengült vom Zehnten von Hettlingen beisteuern, was auch gewährt worden ist unter der Bedingung, dass keine weiteren Forderungen gestellt werden würden. Die Eherichter ordnen ferner an, dass die Kaplaneipfründe von Neftenbach gänzlich dem Pfarrer und den Untertanen von Neftenbach zur Verfügung stehen soll. An Sonntagen und Feiertagen soll ein Kaplan in Hettlingen Gottesdienst halten. Diese Aufgabe soll Kaplan Jakob Zinzili übernehmen, künftig obliegt es den Patronen, jemanden zu wählen, der das Amt versieht.
In einem Nachtrag vermerkt der Unterschreiber von Zürich, dass die Herren von Zürich dieses Urteil bestätigt und die Appellation abgewiesen haben. In einem weiteren Nachtrag wird vermerkt, dass man dem Konvent des Klosters Paradies und Wolf von Breitenlandenberg das Urteil verbrieft hat.
Creation date(s):12/22/1529 - 3/3/1530
Creation date(s), remarks.:22. Dezember 1529 (Urteil), 3. März 1530 (Nachtrag)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Entwurf, Heft (3 Doppelblätter)
Dimensions W x H (cm):22.5 x 33.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 172, Nr. 47
Trucke 452, Bündel 12, Nr. 3
Anmerkungen:Urteil nach Appellation vom 3. März 1330: E I 30.55, Nr. 1 (Entwurf), C II 16, Nr. 707 (Ausfertigung)
Level:Dokument
Ref. code AP:E I 30.81, Nr. 5
 

Usage

End of term of protection:3/3/1610
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1172067
 

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