III AAb 1.1, Nr. 16 Mandat der Stadt Zürich betreffend Massnahmen gegen die Teuerung, 1529 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:III AAb 1.1, Nr. 16
Title:Mandat der Stadt Zürich betreffend Massnahmen gegen die Teuerung
Brief:Bürgermeister sowie Grosser und Kleiner Rat der Stadt Zürich erlassen aufgrund der Teuerung ein Mandat. Zunächst wird das Verbot des Getreidefürkaufs sowie die Pflicht des Getreideverkaufs am Kornmarkt oder an Wochenmärkten aufgeführt. Zuwiderhandlungen führen zu Verlust der Ware. Lediglich bei Notlagen dürfen Müller sowie Zürcher Angehörige Getreide zum Hausgebrauch ausserhalb der Märkte verkaufen (1, 2). Zürcher Angehörige dürfen zwar ausserhalb des zürcherischen Gebiets Getreide kaufen, falls dies aber nach Zürich gebracht wird, gelten die obigen Bestimmungen (3). Weiterhin wird verordnet, dass Verkäufer jeden Freitag den Kornhausmeistern die Menge ihres Getreides mitteilen sollen. Bei allgemeinem Getreidemangel sind die Kornhausmeister befugt, die Verkaufsmenge zu erhöhen (4). Verboten wird der Verkauf von Getreide mehrerer Kornverkäufer durch eine einzelne Person, da dies die Teuerung ausgelöst habe (5). Für die Angehörigen des Zürcher Stadtstaats gilt das Vorkaufsrecht auf den Märkten solange, bis dass die Marktglocke zu St. Peter läutet (6). Personen, die in Zürich Getreide kaufen wollen, müssen mit einer entsprechenden Urkunde ihrer Obrigkeit beweisen, dass sie nicht vorhaben, das Getreide ausserhalb der Eidgenossenschaft auf Gewinn (Mehrschatz) zu verkaufen (7). Die vom Rat ernannten beiden Kornhausmeister, die nicht im Kornhandel tätig sein dürfen, sowie alle Hausmeister, Sackträger und andere Amtleute müssen einen Eid schwören, die Ordnung überwachen und Zuwiderhandlungen anzeigen (8, 9). Zuletzt werden die Sanktionen bei Nichteinhaltung des Mandats aufgezählt sowie alle Amtsträger dazu aufgefordert, die Einhaltung der Bestimmungen zu überwachen und Übertreter vor den Rat zu bringen (10).
Impressum:(Zürich) : (Christoph Froschauer der Ältere)
Creation date(s):1529
Entstehungsdatum, Original:11/11/1529
Archival Material Types:Druckschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Kollation:Einblattdruck (82 Textzeilen; Zierinitiale)
Dimensions W x H (cm):35.8 x 42.4 (Druckspiegel)
Language:Deutsch
Fussnoten:mit handschriftlichen Korrekturen sowie Dorsualregest
Schlagwörter:Eid; Fürkauf; Getreide; Kauf; Markt; Teuerung; Wucher

Weitere Angaben

Former reference codes:XIV
Provenienz:Stadtschreiberkanzlei
Publikationen:Edition: Egli, Actensammlung, Nr. 1620
Nachweis: Schott-Volm, Repertorium, S. 767, Nr. 162; Vischer, Einblattdrucke, S. 54-55, Nr. A 34
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/11, Nr. 7
Level:Dokument
Ref. code AP:III AAb 1.1, Nr. 16
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
B III 4 (fol. 196 r - 200 v) Mandat von Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich betreffend Massnahmen gegen die Teuerung, 1539 (ca.)-1541 (ca.) (Dokument)

Weiteres Exemplar siehe:
III AAb 5.1, Nr. 16 Mandat der Stadt Zürich betreffend Massnahmen gegen die Teuerung, 1529 (Dokument)
 

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Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1162170
 

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