Title: | Patenterteilung für gastgewerbliche Betriebe |
Inhalt und Form: | Das Gastwirtschaftsgewerbe sowie der Klein- und Mittelverkauf von alkoholhaltigen Getränken unterliegen der staatlichen Aufsicht. Daraus resultiert eine Patentpflicht. Wer gewerbemässig Gäste beherbergen oder gegen Entgelt Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreichen oder den Klein- oder Mittelverkauf alkoholhaltiger Getränke betreiben will, benötigt hierzu eine staatliche Bewilligung (Patent). Die Erteilung der Patente oblag der Finanzdirektion. Das Patent wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, d. h. insbesondere muss die Handlungsfähigkeit sowie die Gewährleistung einer einwandfreien Betriebsführung vorhanden sein (vgl. Gastgewerbegesetz vom 21.05.1939 und 09.06.1985 und die dazugehörigen Verordnungen). Weiter muss die Bewerberin oder der Bewerber eines Patentes über hinreichende Fachkenntnisse besitzen, die mit der Erlangung des so genannten Wirtepatentes (Fähigkeitsausweis für Gastronomie) einhergeht. |
Creation date(s): | 1914 - 1998 |
Number: | 11230 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1142700 |
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