G I 7, Nr. 3 (S. 1-7) Ordnung des Grossmünsterstifts für den Betrieb der Ziegelhütte in Schwamendingen, 1623 (ca.)-1638 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:G I 7, Nr. 3 (S. 1-7)
Title:Ordnung des Grossmünsterstifts für den Betrieb der Ziegelhütte in Schwamendingen
Brief:Die Ziegelhütte gehört nicht zu den alten Huben und Haushofstätten von Schwamendingen, weshalb der Ziegler keinen Anspruch auf Holz, Weidgang oder Nutzung der Allmende hat. Die Huber können aber mit Zustimmung des Grossmünsterstifts dies gewähren (1). Der Ziegler darf nur an jenen Orten nach Lehm graben, die ihm vom Keller und Bannwart zugewiesen werden (2). Er soll bei 10 Pfund Busse keinen Holzschlag im Wald aufbrechen und alle Güter geschlossen lassen, um Schäden durch Vieh zu vermeiden. Wenn durch seine Schuld Schäden entstehen, hat er sie zu bezahlen (3). Die Verleihung der Lehmgruben durch das Stift erfolgt gegen einen jährlichen Zins von 6 Pfund, jedoch behält sich das Stift Änderungen an dieser Summe vor (4). Für die von der Zieglerin hinzugekauften Steinbrüche und Gruben ist ein jährlicher Zins von 5 Pfund dem Studentenamt zu entrichten (5). Für die von Ulrich Bräm hinzugekauften Güter sind dem Kelleramt, dem Grossmünsterpfarrer und dem Schenkhof jährliche Zinsen zu entrichten (6). Jeder neue Ziegler soll geloben, die Erbgüter nicht zu teilen, sie gewissenhaft zu bewirtschaften und den Zins zu entrichten (7). Bei der Bürgschaft, die Thomann und Heinrich Hüwiner 1549 für die Güter von Uli Bachmann, genannt Stoffeter, eingegangen sind, soll es unverändert bleiben (8). Der jeweilige Besitzer der Ziegelhütte hat diese Punkte dem Stift zu geloben und zwei Bürgen dafür zu stellen (9).
Creation date(s):between approx. 1623 and approx. 1638

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Aufzeichnung
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schreiber:Johann Jakob Ulrich, Stiftsverwalter
Schlagwörter:Abgaben; Allmende; Amtleute; Bodenschätze; Bussen; Gewerbe; Holz; Satzung; Unterhalt; Wald

Weitere Angaben

Publikationen:Edition: Hotz, UB Schwamendingen, Teil 1, Sp. 72-73, Nr. 70 b (nach der Abschrift in StAZH G I 32, S. 756-759)
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/11, Nr. 107
Level:Dokument
Ref. code AP:G I 7, Nr. 3 (S. 1-7)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1637
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1125746
 

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