G I 6, Nr. 97 (fol. 25 r - 33 v) Protokoll des Höngger Maiengerichts, gehalten auf dem Meierhof in Höngg, 1641.06.08 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:G I 6, Nr. 97 (fol. 25 r - 33 v)
Title:Protokoll des Höngger Maiengerichts, gehalten auf dem Meierhof in Höngg
Brief:Nach der Predigt werden zwei Tische im Meierhof aufgestellt und die grossen Glocken geläutet, damit sich alle volljährigen Männer versammeln. Nach einleitenden Worten des Stiftsverwalters bannt der Hofmeier das Gericht. Der Weibel ruft jeden Hausvater mit Namen auf, die Abwesenden werden schriftlich festgehalten. Es folgt das Verlesen der Stiftsoffnung durch den Stiftsschreiber Waser, und die Menge wird befragt, ob die Offnung noch wie von alters her eingehalten werde. Darauf übergibt der Hofmeier dem amtierenden Obervogt Horner den Stab und dem Stiftsverwalter den Hof zu Handen des Stifts.
Nach erfolgter Umfrage, ob der Hofmeier das Gericht gebührend abhalte, die Güter in gutem Zustand halte und dem Meierhof korrekt vorstehe, wird ihm der Stab erneut übergeben und der Hof für ein Jahr verliehen. Auch der Weibel bzw. Förster wird nach einer Umfrage wieder im Amt bestätigt.
Danach liest Heinrich Ulinger, der Höngger Schreiber, die neue bestätigte Höngger Gemeindeoffnung vor. Da laut dieser anstelle eines Dorfmeiers künftig ein Säckelmeister zu bestellen sei, ordnen die Obervögte die Wahl eines solchen an. Nachdem der mit der Mehrheit der Stimmen gewählte Felix Appenzeller das Amt ablehnt, fällt die Wahl auf den Wirt Rudi Laubi. Im Anschluss steht man von den Tischen auf und wechselt in die darüberliegende Stube, wo die Nachfolger der vier abgehenden Richter gewählt und zusammen mit Hofmeier und Weibel vereidigt werden. Die frischgewählten Richter setzten sich zum Gericht und der Weibel ruft aus, ob jemand etwas um Erb oder Eigen vorzubringen habe.
Nachdem in den vorgebrachten Fällen Recht gesprochen worden ist, endet der Maiengerichtstag mit einem Imbissmahl im Meierhof. Die Teilnehmer von Seiten des Stifts, die verschiedenen Amtsleute und die Teilnehmer der Bauernschaft werden aufgezählt. Zum Schluss folgt die Aufstellung der Kosten des Mahls.
Creation date(s):6/8/1641

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Überlieferung:Aufzeichnung
Schlagwörter:Amtleute; Ausgaben; Eid; Gericht; Gerichtsverfahren; Meierhof; Offnung; Wahlen

Weitere Angaben

Publikationen:Teiledition: Stutz, Rechtsquellen, Nr. 21 (nur fol. 27 über die neue bestätigte Höngger Gemeindeoffnung)
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/11, Nr. 115
Level:Dokument
Ref. code AP:G I 6, Nr. 97 (fol. 25 r - 33 v)
 

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