G I 3, Nr. 93 (S. 2-4) Künftige Besetzung des Hirtenamtes durch die Gemeinde Schwamendingen und jene des Weibelamtes durch die Stiftspfleger, 1562.02.01 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:G I 3, Nr. 93 (S. 2-4)
Title:Künftige Besetzung des Hirtenamtes durch die Gemeinde Schwamendingen und jene des Weibelamtes durch die Stiftspfleger
Brief:Die Huber von Schwamendingen sind der Ansicht, dass es in ihrer Kompetenz liegen sollte, einen Weibel zu bestellen und zu entlassen. Die Stiftspfleger des Grossmünsters wollen ihnen dies nicht zugestehen, da die Huben von Schwamendingen zwar Erblehen sind, aber zusammen mit allen Weiden und Hölzern Eigentum des Stifts. Die Huber haben nur gewisse Nutzungsrechte, wie sie in der Offnung festgehalten sind. Wenn sie die Ordnung übertreten, müssen sie wie Fremde eine Busse bezahlen. Die Huber wollen den amtierenden Weibel absetzen, weil er ihre Übertretungen anzeigt, und einen eigenen Weibel wählen, der sie nicht anzeigen würde. Als ihnen dies nicht gestattet wird, verlangen sie, das Hirtenamt, das bisher auch vom Weibel ausgeübt wurde, selbst besetzen zu dürfen. Nachdem die Bitten der Pfleger, die Ämter beieinander zu lassen, und Angebote, gemeinsam einen Weibel und Hirten zu wählen, drei Mal abgeschlagen wurden, erlaubt das Stift, dass die Huber einen eigenen Hirten wählen, während der Weibel weiterhin vom Stift bestimmt wird. Zur Kompensation des nun wegfallenden Hirtenlohns erlauben die Stiftspfleger dem Weibel, zwei Stück Vieh zusätzlich zu den zwei, die ihm bereits zustehen, auf die Allmende zu treiben. Ausserdem erhält er jährlich zehn Pfund vom Stiftsverwalter. Sollte der Weibel allerdings seinen Dienst nicht gewissenhaft versehen, ist ihm das Stift keinen Lohn schuldig und kann ihn jederzeit des Amtes entheben.
Creation date(s):2/1/1562

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Aufzeichnung
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Amtleute; Anzeigepflicht; Hirten; Löhne; Offnung; Wahlen

Weitere Angaben

Publikationen:Edition: Hotz, UB Schwamendingen, Teil 1, Sp. 91 ff., Nr. 101
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/11, Nr. 79
Level:Dokument
Ref. code AP:G I 3, Nr. 93 (S. 2-4)
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
G I 22 (fol. 96 r, Eintrag 3) Gewährung des Begehrens der Bauern von Schwamendingen, selber den Hirten zu setzen sowie Bestellung eines neuen Weibels, 1562.02.01 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:2/1/1582
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1102712
 

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