G I 3, Nr. 97 Urteil von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich im Streit um Weidrecht und die Verpfändung der Allmend und des Holzes durch die Gemeinde Schwamendingen, 1562.07.15 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:G I 3, Nr. 97
Title:Urteil von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich im Streit um Weidrecht und die Verpfändung der Allmend und des Holzes durch die Gemeinde Schwamendingen
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich fällen ein Urteil im Streit bezüglich der Weiderechte zwischen der Gemeinde Schwamendingen und dem Grossmünsterstift, vertreten durch Wolfgang Haller und Hans Jakob Wick. Die Gemeinde stellt das Recht des Stifts in Frage, dem Ziegler gleich wie dem Forster eine grössere Anzahl weidberechtigter Tiere auf ihrer Allmende zu erlauben. Das Stift seinerseits klagt darüber, dass die Gemeinde ohne Wissen der Stiftsherren die Allmende um 100 Gulden belastet habe und dass es betreffend den grossen durch die Gemeinde verursachten Schäden an den Stiftshölzern zu verschiedenen Streitigkeiten gekommen sei. Deswegen würden auch sie einen Rechtsspruch in der Sache begehren. Bürgeremeister und Rat erkennen nach Konsultation des Urbars und anderer Rechtssätze: Das Stift mag dem Ziegler aus Gnade und gegen einen gebührenden Zins erlauben, Vieh auf die Allmend zu treiben. Solange der Ziegler sich in seinem Gewerbe gut hält, soll ihm die Gemeinde erlauben, ein Tier mehr als üblich auf die Allmend zu treiben, das Stift jedoch den Zins aus Gnade der Gemeinde geben. Sollten der Ziegler oder seine Nachkommen sich jedoch künftig nicht gebührend verhalten, soll das Stift in seinem Entscheid bezüglich des Entgegenkommens frei sein. Das von der Gemeinde unerlaubt eingesetzte Unterpfand ist zu "ledigen" durch eine Ablösung über die nächsten drei Jahre. Die anderen Streitpunkte betreffend das Holz aber sollen Ratsverordnete nach einem Augenschein bei einem gütlichen Vergleich beilegen.
Creation date(s):7/15/1562
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Doppelblatt)
Trägermaterial:Papier
Erhaltungszustand:Spuren einer Faltung
Language:Deutsch
Siegel:Siegel unter Papier aufgedrückt

Weitere Angaben

Former reference codes:Nr. 29 Schwamendingen
Nr. 9
Weblinks:Abschrift: StadtAZH VI.SW.A.1.:16
Level:Dokument
Ref. code AP:G I 3, Nr. 97
 

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Related units of description:Abschrift siehe:
G I 3, Nr. 120 (S. 1-2) Urteil von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich im Streit um Weidrecht und die Verpfändung der Allmend und des Holzes durch die Gemeinde Schwamendingen, 1564 (ca.) (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:7/15/1642
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1100352
 

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