Ref. code: | B XI |
Title: | Kanzleien |
Inhalt und Form: | In der Zeit vor 1798 war grundsätzlich jeder Landvogtei und jeder Obervogtei sowie einzelnen Gerichtsherrschaften im Zürcher Herrschaftsgebiet eine Landschreiberei (bzw. Kanzlei) zugeordnet. Über zwei Kanzleien verfügten die Landvogtei Kyburg und die Obervogtei Horgen, über zeitweise vier die Obervogtei Küsnacht. Die Stadt Zürich kannte keine entsprechende Einrichtung. Sonderfälle stellen die Bestände der Kanzleien der Klöster Rheinau und Wettingen sowie der Kanzlei Weiach dar. Über die personellen Verhältnisse, aber auch über organisatorische Veränderungen geben insbesondere die ab 1701 überlieferten gedruckten Landschreiberverzeichnisse Auskunft, die einen Teil der Regimentskalender bilden und im 19. Jahrhundert zu einem Bestandteil der Staatskalender wurden. Anfänglich (1529) als geschworene Schreiber bezeichnet, setzte sich ab 1542 die Bezeichnung Landschreiber durch, auch in den Unterschriften der Amtsinhaber, worauf um 1650 die ursprüngliche Bezeichnung ganz verschwand. Während die organisatorischen Verhältnisse in der Zeit vor 1798 relativ stabil waren, ergaben sich im 19. Jahrhundert zahlreiche Veränderungen. Zunächst verschwanden aufgrund eines (im Grundsatz bereits 1808 geltenden) Beschlusses des Kleinen Rats von 1810, verschiedene kleinere Kanzleien "bei sich ergebenden Vacanzen" zu vereinigen, in den Folgejahren mehrere Kanzleien; allerdings wurde der Beschluss nicht in allen vorgesehenen Fällen umgesetzt. Danach wurden in den 1830er und 1840er sowie in den 1870er Jahren umgekehrt auf der Landschaft durch Abspaltungen neue Notariate geschaffen, in den 1890er Jahren auch in der Stadt Zürich. Die erste verlässliche Übersicht über den territorialen Umfang der Notariatskreise findet sich im Anhang zum gedruckten Kommissional-Antrag über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Notariatswesen des Kantons Zürich von 1838. Der Anhang fand zwar keine Aufnahme im endgültigen Text des ersten Notariatsgesetzes von 1839 und die darin vorgesehenen Bereinigungen der Notariatskreise unterblieben, doch lässt sich aus der detaillierten Übersicht zur vorgesehenen Revision der vorangehende Umfang der Notariatskreise leicht ablesen. Allen Veränderungen seit 1798 zum Trotz, haben sich in der heutigen Einteilung des Kantons Zürich in die 44 Notariatskreise noch immer verwaltungsorganisatorische Relikte des Ancien Régime erhalten, etwa wenn Notariatskreise Stadtquartiere von Zürich oder Winterthur und gleichzeitig Landgemeinden umfassen oder wenn ehemalige Landvogteisitze wie Grüningen ungeachtet der modernen Bezirksstrukturen Sitz eines Notariats geblieben sind.
Rechtliche Grundlagen: OS 5, S. 175-222 Kommissional-Antrag über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Notariatswesen des Kantons Zürich von 1838 (StAZH P 10.1 und Bib. III Cc 10) |
Andere Namen: | Landschreibereien |
Related corporations/Families/Persons: | Notariate (Nachfolgeinstitutionen) |
Creation date(s): | approx. 1530 - 1908 |
Running meters: | 220.46 |
Number: | 3958 |
Fondsgeschichte: | Im Rahmen des Projekts Neuerschliessung der Notariatsbestände (vgl. Jahresberichte StAZH 2011, S. 28, 2012, S. 29, 2013, S. 27, 2014, S. 31, 2015, S. 32, 2016, S. 30-31, 2017, S. 31, 2018, S. 32, 2019, S. 32-34) wurden 2012-2019 die zuvor unter B XI (Fonds Notariate) nach abliefernder Stelle und über die Zeitgrenze der Abteilung Alter Stadtstaat hinaus verzeichneten Bestände entlang der Zeitgrenze 1839/1840 (erstes Notariatsgesetz) gesplittet. Während die älteren Bestände weiterhin unter B XI (Fonds Kanzleien) zu finden sind, hier aber neu nach Provenienzen geordnet sind, wurden die jüngeren Bestände ins Provenienzarchiv verschoben. Gleichzeitig wurden zugehörige Ablieferungen aus dem Zwischenarchiv neu erschlossen. Bei Kanzleien, die vor 1839/1840 aufgehoben bzw. fusioniert wurden, liegt die Zeitgrenze entsprechend früher. Die älteren Notariatsbestände sind damit vollständig endarchiviert, mit Ausnahme einiger (bereits unter der zukünftigen Signatur verzeichneter) Grundprotokolle aus Gemeinden, in denen das Eidgenössische Grundbuch noch nicht eingeführt ist. Basis für die Neuorganisation der Bestände entlang ihren Provenienzen bildeten in erster Linie die gesetzlichen Grundlagen und die gedruckten Landschreiberverzeichnisse des Ancien Régime als Teil der Regimentskalender bzw. die Staatskalender ab dem 19. Jahrhundert, im weiteren einschlägige Publikationen, namentlich von Georg Sibler (1919-2023), 1978-1990 Notar von Höngg-Zürich. |
Publications: | Sibler, Georg: Entwicklung der Zürcher Notariate. Ein kurzer historischer Grundriss, Zürich 1991 |
Level: | Fonds |
Ref. code AP: | B XI |
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Related units of description |
Related units of description: | Siehe: C V 1 Von Notariaten abgelieferte Urkunden, 1296-1838 (Fonds)
Siehe: K III 539 - K III 543 Notariatswesen, Landschreiberei-Sachen, Rechtsbetrieb (Band XIV, Trucken 539-543), 1803-1835 (Klasse)
Fortsetzung siehe: Notariate, 1621.02-2018 (Abteilung)
Siehe: KAT 330 Landvogtei- und Obervogtei-Archive: Sammlung der Antworten der Notariate an das Obergericht betreffend die alten Protokoll- und Aktenbestände, 1839 (Dossier)
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Usage |
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Physical Usability: | Uneingeschränkt |
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URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1170163 |
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