B IV 28 (fol. 166 r - 167 r) Empfehlungsschreiben Zürichs an Winterthur für einen Bürger bezüglich des Abzugs, 1568.11.20 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B IV 28 (fol. 166 r - 167 r)
Title:Empfehlungsschreiben Zürichs an Winterthur für einen Bürger bezüglich des Abzugs
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich teilen dem Schultheissen und Rat der Stadt Winterthur mit, dass der Überbringer dieses Briefes, der Zürcher Bürger Kaspar Blunschli, Dorothea Sulzer, die Tochter des verstorbenen Winterthurer Bürgers Ulrich Sulzer, gehreiratet hat. Seine Frau beabsichtigt nun, das vom Vater und Bruder ererbte Gut mit Ausnahme dessen, was ihrer Mutter als Leibgeding verblieben ist, nach Zürich zu bringen. Blunschli hat die Absender um dieses Empfehlungsschreiben gebeten, dass die Winterthurer das Gut abzugsfrei ziehen lassen, da umgekehrt Töchter und Witwen aus Zürich, die durch Heirat nach Winterthur kommen, nach Zürcher Stadtrecht und Praxis keine Abzugsgebühren für ihr Hab und Gut schuldig sind. Nur wenn sie kein Bürgerrecht mehr besitzen, müssen sie den zehnten Pfennig von dem Erbe zahlen, das in der Stadt angefallen ist. Dorothea Sulzer hat das jetzt in die Ehe gebrachte Gut vor Tag und Jahren geerbt, als sie noch Bürgerin von Winterthur und nicht mit Blunschli verheiratet gewesen ist.
Creation date(s):11/20/1568

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Entwurf
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Anmerkungen:Vgl. das Schreiben der Stadt Zürich vom 5. März 1569 (B IV 29 (fol. 100 r)).
Level:Dokument
Ref. code AP:B IV 28 (fol. 166 r - 167 r)
 

Usage

End of term of protection:11/20/1648
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1126943
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE