B IV 27 (fol. 200 v - 201 r) Anweisung Zürichs an die Amtleute in Töss, Winterthur und Embrach betreffend Mitgliedschaft in der Gesellschaft der Herrenstube in Winterthur, 1567.09.03 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B IV 27 (fol. 200 v - 201 r)
Title:Anweisung Zürichs an die Amtleute in Töss, Winterthur und Embrach betreffend Mitgliedschaft in der Gesellschaft der Herrenstube in Winterthur
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich teilen dem Amtmann von Töss mit, von den Verordneten der Gesellschaft auf der Herrenstube in Winterthur erfahren zu haben, dass das Kloster Töss seit alters her dort einen Stubensitz innegehabt und Jahresbeiträge gezahlt habe, verbunden mit der Bitte, diesen alten Brauch nicht aufzugeben. Da auf der Stube viele ehrsame Herren und Gesellen, Geistliche und Weltliche, Einsitz haben, können die Zürcher ihnen diese Bitte nicht verweigern. Sie beauftragen daher den Amtmann, gegebenenfalls die Erneuerung des auf das Kloster Töss weisenden Schildes auf der Herrenstube zu veranlassen und künftig als Amtsverwalter des Klosters jährlich zu Weihnachten 10 Schilling Gebühr für den Stubensitz zu zahlen und diese Summe in der Rechnung der Amtsverwaltung unter den allgemeinen Ausgaben zu verbuchen.
Analoge Schreiben ergehen an die Zürcher Amtleute in Winterthur und Embrach.
Creation date(s):9/3/1567

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Entwurf
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:B IV 27 (fol. 200 v - 201 r)
 

Usage

End of term of protection:9/3/1587
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1124777
 

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