B IV 25 (fol. 72 v) Anweisung Zürichs an Winterthur betreffend die Prüfung der Gewichte auf der Landschaft und in der Stadt Winterthur, 1565.08.01 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B IV 25 (fol. 72 v)
Title:Anweisung Zürichs an Winterthur betreffend die Prüfung der Gewichte auf der Landschaft und in der Stadt Winterthur
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich teilen dem Schultheissen und Rat der Stadt Winterthur mit, die Gewichtsteine auf der Landschaft überprüft zu haben. Dabei stellte sich heraus, dass in Winterthur und Elgg, das seine Gewichte in Winterthur kontrollieren lässt, grosse Ungleichheit bei den verwendeten Gewichten herrscht. Die Zürcher führen dies darauf zurück, dass bei der Prüfung der Gewichte kein eigener Meister bestellt werde, während es in Zürich seit langem üblich ist, dass jemand aus dem Schlosserhandwerk die Waagen, Einsätze und Gewichtsteine prüft, um "bschiss unnd betrug" zu vermeiden. Die Zürcher, die den Wohlstand, den Nutzen und die Ehre der Winterthurer fördern möchten, fordern diese auf, ebenfalls einen Prüfer einzusetzen, damit sich niemand über die Ungleichheit der Gewichte beklagen müsse.
Creation date(s):8/1/1565

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Entwurf
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Anmerkungen:Vgl. das Antwortschreiben der Stadt Winterthur vom 8. August 1565 (A 155.1, Nr. 142).
Level:Dokument
Ref. code AP:B IV 25 (fol. 72 v)
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
A 155.1, Nr. 142 Schreiben von Winterthur an Zürich über die Prüfung der Gewichte in der Landschaft durch Zürcher Abgeordnete, 1565.08.08 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:8/1/1585
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1124517
 

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