G I 32 (S. 692-693) Neue Ordnung für die Richter in Höngg, 1648 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:G I 32 (S. 692-693)
Title:Neue Ordnung für die Richter in Höngg
Brief:Nachdem der Hofmeier von Höngg, Uli Laubi und die abtretenden Richter sich darüber bekagt haben, dass ihnen an den Donnerstagen teilweise nicht mehr als ein Schilling Sitzungsgeld zufalle und dass die Konfliktparteien oft nicht vor Gericht erschienen, werden Erkundigungen bei früheren Richtern und den Zwölf von Höngg eingeholt. Es wird vorläufig für ein Jahr bestimmt, dass der Hofmeier und die Richter alle zwei Wochen und lediglich bei gestiegenem Bedarf wöchentlich Gericht halten sollen. Wer dem Gerichtstermin trotz Vorladung ohne triftigen Grund (Krankheit oder Verpflichtungen gegenüber dem Herrn) fernbleibt, hat eine Busse zu zahlen.
Creation date(s):1648
Entstehungsdatum, Original:5/14/1577

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift (Grundtext)
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Publikationen:Teiledition: Stutz, Rechtsquellen, Nr. 1, S. 8-9, Anm. 1
Level:Dokument
Ref. code AP:G I 32 (S. 692-693)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1648
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1096863
 

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