B VI 247 (fol. 35 r) Urteil Zürichs im Streit der Angehörigen der Grafschaft Kyburg, Winterthur und dem Kloster Töss um die Übernahmen der Kosten für die Steige, 1519.06.30 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B VI 247 (fol. 35 r)
Title:Urteil Zürichs im Streit der Angehörigen der Grafschaft Kyburg, Winterthur und dem Kloster Töss um die Übernahmen der Kosten für die Steige
Brief:Im Streit um die Übernahme der Kosten, die dem Vogt von Kyburg wegen der Steige entstanden sind, entscheiden Bürgermeister und die beiden Räte von Zürich, dass die Stadt Winterthur und das Kloster Töss, welche jegliche Zahlungspflicht bestritten und sich auf ein in der Sache ergangenes Urteil berufen haben, bei den Bestimmungen des Urteils verbleiben sollen und die Angehörigen der Grafschaft Kyburg, welche vorgebracht hatten, dass Stadt und Kloster dort Güter hätten und ebenso von der Steige profitierten, die Auslagen des Vogtes begleichen sollen. Doch ist ihnen vorbehalten, den Abt von Einsiedeln und den Konvent von Töss, deren Güter an der Steige liegen, vor die Zürcher zu laden, um alles Weitere zu regeln.
Creation date(s):6/30/1519

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:B VI 247 (fol. 35 r)
 

Usage

End of term of protection:6/30/1599
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=937422
 

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