B III 90 (S. 376-377) Ratsbeschluss der Stadt Zürich betreffend die Eidformel der Bürger der Stadt Winterthur, 1677.06.18 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B III 90 (S. 376-377)
Title:Ratsbeschluss der Stadt Zürich betreffend die Eidformel der Bürger der Stadt Winterthur
Brief:Auf Ersuchen genannter Gesandter der Stadt Winterthur haben Bürgermeister und Geheimer Rat der Stadt Zürich ihnen den Bescheid erteilt, dass sie kommenden Mittwoch mit der Besetzung ihres Regiments nach bisheriger Praxis verfahren können. Nach der Durchführung sollen sie den [Zürcher] Amtmann und den Pfarrer im Pfarrhaus informieren und sich in die Kirche begeben, wo zuerst der Eid des Schultheissen gegenüber den Herren von Zürich, danach gegenüber der Stadt Winterthur vorgelesen und von ihnen geleistet werden soll und dann die Vereidigung der ganzen Gemeinde gegenüber den Herren von Zürich in der übermittelten Form und schliesslich gegenüber dem Schultheissen und Rat der Stadt Winterthur folgen soll in Anwesenheit des Amtmanns und Pfarrers. Amtmann Bürkli, der sich derzeit in der Stadt aufhält, soll beauftragt werden, sich nach Winterthur zu begeben, kommenden Mittwoch früh in das Pfarrhaus zu gehen, mit dem Pfarrer in die Kirche zu kommen und der Eidleistung beizuwohnen.
Creation date(s):6/18/1677

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift (Grundtext)
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:B III 90 (S. 376-377)
 

Usage

End of term of protection:6/18/1697
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=711948
 

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