Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | B III 90 (S. 373-375) |
Title: | Übermittlung der geänderten Eidformel der Bürger der Stadt Winterthur an die Stadt Zürich |
Brief: | Schultheiss und Rat der Stadt Winterthur antworten Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich, die nach Konsultation der alten Stadtbücher gefordert hatten, dass die Eidformel der Bürger von Winterthur neben Treue und Wahrheit wieder auch Gehorsam beinhalten solle, wie die Winterthurer Gesandtschaft vergangenen November berichtet hatte. Die Winterthurer hatten zwar gehofft, dass es die Zürcher bei der Eidformel belassen würden, welche nahezu 200 Jahre lang in Gebrauch war, wollten aber der Forderung Folge leisten und vor dem Schwörtag eine Abschrift der geänderten Eidformel senden. Doch nun haben sie erfahren, dass die Zürcher planen, die Huldigung durch einen der Ihren vornehmen zu lassen. Die Winterthurer versichern, dass sie dem Befehl nachkommen wollen und den Eid nach der beiliegenden Aufzeichnung leisten und die Huldigung nicht mehr hinter verschlossenen Türen, sondern öffentlich durchführen werden. Die Zürcher mögen daran ein Wohlgefallen haben und nicht mehr an der beständigen Treue, Gehorsamkeit und Aufrichtigkeit der Winterthurer zweifeln. Diese Absicht haben sie bereits mündlich dem Zürcher Ratsmitglied und Seckelmeister Johann Heinrich Escher übermittelt. Eid: Die Bürger sollen dem Bürgermeister und Rat und den Zweihundert der Stadt Zürich Treue und Wahrheit schwören, ferner ihnen gehorsam zu sein, ihren Nutzen zu fördern und Schaden abzuwenden. |
Creation date(s): | 6/9/1677 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Abschrift (Grundtext) |
Language: | Deutsch |
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Weitere Angaben |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | B III 90 (S. 373-375) |
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Usage |
End of term of protection: | 6/9/1697 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=711772 |
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