B III 66 (fol. 197 v - 198 r) Erkenntnis im Konflikt zwischen der Gemeinde Wiedikon und dem dortigen Obervogt betreffend die Vogtgarben, 1564.07.19 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B III 66 (fol. 197 v - 198 r)
Title:Erkenntnis im Konflikt zwischen der Gemeinde Wiedikon und dem dortigen Obervogt betreffend die Vogtgarben
Brief:Bürgermeister und Rat von Zürich erkennen in einem Konflikt zwischen Hans Ziegler, Obervogt von Wiedikon, einerseits und der Gemeinde Wiedikon anderseits: Jeder, der in der Vogtei Wiedikon ansässig ist oder dort Land bebaut, muss entgegen dem Inhalt der vorgelegten Offnung und gemäss den beim Kauf der Vogtei Wiedikon durch Zürich vereinbarten Bestimmungen eine jährliche Vogtgarbe entrichten. Diese muss nicht zwingend vom Untervogt eingesammelt werden, und der Obervogt ist deshalb künftig auch nicht verpflichtet, diesem die Hälfte der eingezogenen Garben abzugeben. So kommt die Stadt dieses Mal der Forderung der Gemeinde Wiedikon bezüglich der Entlöhnung des Untervogts zwar nach, behält sich aber ausdrücklich vor, in diesem Punkt künftig nach eigenem Gutdünken zu handeln.
Creation date(s):7/19/1564

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Abschrift (Nachtrag)
Language:Deutsch
Schlagwörter:Abgaben; Offnung; Urteil; Vogtei

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Digitalisat
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/11, Nr. 83
Level:Dokument
Ref. code AP:B III 66 (fol. 197 v - 198 r)
 

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End of term of protection:7/19/1584
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=661192
 

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