N 1161 Direktion des Innern: Amt für berufliche Vorsorge, 1983-1985 (Fonds)

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Ref. code:N 1161
Title:Direktion des Innern: Amt für berufliche Vorsorge
Inhalt und Form:Formulare und Weisungen betreffend die Einführung des BVG-Obligatoriums.
Creation date(s):1983 - 1985
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Aktenbildner:Das Amt entstand auf den 1. Januar 1985 in Ausführung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG von 1982, der zweiten Säule innerhalb des Dreisäulenaufbaus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge gemäss Artikel 34 quater der Bundesverfassung.
Das BVG regelt die berufliche Vorsorge: den Geltungsbereich des Obligatoriums, die Organisation der Versicherung, die Aufsicht, die Finanzierung, die Rechtspflege und das Beschwerderecht. Es verlangt von den Kantonen den Erlass kantonaler Ausführungsbestimmungen, die Bezeichnung einer zentralisierten, kantonalen Aufsichtsinstanz über die Vorsorgeeinrichtungen und die Führung eines Registers über diese Einrichtungen.
Der Regierungsrat erliess am 17.8.1983 die Verordnung über die berufliche Vorsorge (OS 831.4) und die Verordnung über das Stiftungswesen (OS 231.5), die beide auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes, auf den 1.1.1985, ebenfalls Gültigkeit erlangten.
In der Verordnung über die berufliche Vorsorge wurde als Aufsichtsbehörde für den Kanton Zürich das kantonale Amt für berufliche Vorsorge bestimmt, das der Direktion des Innern angegliedert wurde. Seine Hauptaufgaben waren: Registerführung, Weisungs- und Kontrollberechtigung gegenüber Vorsorgeeinrichtungen auf Antrag der örtlich zuständigen Bezirksräte oder direkte Aufsicht über öffentlich-rechtliche, Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, Vollzug der Bundesvorschriften.
Zur Einleitung der gemäss BVG vorgeschriebenen und in der kantonalen Verordnung über berufliche Vorsorge im Einzelnen festgelegten Massnahmen wurde das Amt für berufliche Vorsorge noch vor Inkrafttreten des BVG auf den 1. April 1983 geschaffen (Regierungsratsbeschluss Nr. 4703 vom 22.12.1982).
Genauere Angaben über Aufgaben und Organisation des Amtes sind dem Staatskalender des Kantons Zürich 1984/1985, S. 51-53 zu entnehmen.
Fondsgeschichte:Der vorliegende Fonds wurde mit der Ablieferung einiger weniger Akten 1985 eröffnet. Er erhielt keinen weiteren Zugang, da 1987 die Archivabteilung N geschlossen wurde (Fortsetzung siehe Provenienzarchiv). Als Archivordnung vorgesehen war der Registraturplan des Amtes, der auch über die damaligen Aufgaben und Kompetenzen Auskunft erteilt:

1 Einführung des neuen Rechts, rechtliche Grundlagen des Amtes, Organisation, Personelles;
2 Weisungen, Kreisschreiben, Information, z. B. das periodisch erscheinende "Informations- und Weisungsbulletin";
3 Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Zürich und regionalem bzw. lokalem Charakter;
4 Öffentlichrechtliche, Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen unter direkter Aufsicht des Amtes;
5 Entscheide des Amtes ab 1.1.1985;
6 Allgemeine Geschäftstätigkeit, z. B. Geschäftskorrespondenz;
7 Jahresberichte;
8 Verschiedenes.
Level:Fonds
Ref. code AP:N 1161
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=521775
 

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