Heimatsscheine, 1960-1971 (Klasse)

Archive plan context


Title:Heimatsscheine
Inhalt und Form:Von 1831 bis Mitte der 1980er-Jahre waren die Statthalterämter zuständig für die Beglaubigung von Heimatscheinen und anderen von Gemeindebehörden ausgestellten Zeugnissen. Der Heimatschein wurde und wird von Schweizer Bürgern benötigt, wenn sie sich in einer neuen Gemeinde in der Schweiz niederlassen wollen, volljährig werden oder heiraten wollen. Die rechtliche Grundlage für diese statthalterliche Aufgabe bildeten die Gesetze betreffend die Bezirksverwaltung bzw. die Organisation der Bezirksbehörden vom 30.05.1831, vom 09.04.1856 und vom 23.04.1901 sowie die Verordnung über die Heimatscheine vom 22.12.1960.
Creation date(s):1960 - 1971
Number:1
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4948316
 

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