Wahl des Rektors, 1955-1998.05.08 (Klasse)

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Title:Wahl des Rektors
Inhalt und Form:Der Rektor der Universität wurde gemäss dem kantonalen Unterrichtsgesetz vom Senat in geheimer Wahl aus dem Kreis der ordentlichen und ausserordentlichen Professoren gewählt. Die Wahl bedurfte der Genehmigung durch den Regierungsrat. Die Amtsdauer betrug bis 1983 zwei Jahre, wobei eine unmittelbare Wiederwahl nicht möglich war. Ab 1984 betrug die Amtsdauer vier Jahre mit der Möglichkeit der Wiederwahl.
Creation date(s):1955 - 5/8/1998
Number:2
Level:Klasse
 

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Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4936550
 

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