B VI 253 (fol. 109 r-v) Strafurteil über Junghans Kempf wegen Verleumdung und unwahren Berühmens, mit einer Frau geschlafen zu haben, 1535.01.19 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B VI 253 (fol. 109 r-v)
Title:Strafurteil über Junghans Kempf wegen Verleumdung und unwahren Berühmens, mit einer Frau geschlafen zu haben
Brief:Wegen Lügens und Zufügens von Schmach und Schande wird Kempf auf dem Fischmarkt für eine Stunde ins Halseisen gestellt und danach mit der Rute aus der Stadt getrieben. Er hat öffentlich und unwahr behauptet, die Katharina Kanch, Tocher des Schultheissen zu Regensberg, an der Kirchweih zu Dielsdorf beschlafen zu haben. Die Klägerin war zum Beweis ihrer Aussage und zu ihrer Ehrenrettung bereit und hat es anerboten, ihre Ehre an Ort und Enden, da man die Wahrheit erfahre, darum zu leiden, was zu leiden, worauf sie ebenfalls ins Gefängnis gelegt worden ist.
Creation date(s):1/19/1535
Creation date(s), remarks.:Dienstag vor Sebastian

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:B VI 253 (fol. 109 r-v)
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
A 27.4.5, Nr. 31 Lügnerisches Sichberühmen, eine Frau beschlafen zu haben, 1535.01 (ca.) (Dokument)

Siehe:
A 27.4.7, Nr. 8 Lügnerisches Sichberühmen, eine Frau beschlafen zu haben, 1535.01 (ca.) (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:1/19/1615
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4856387
 

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