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C IV 6.9, Nr. 3 Bürgermeister, Räte und Zunftmeister der Stadt Zurich beurkunden, dass mit ihrer Zustimmung Ratsherr Johans Gerhart für den Fall, dass er vor seiner Frau Anne von Cappel stirbt, ihr seine Rechte am Haus zum Armbrust am Rindermaerkt [Wacht Neumarkt 156] zur Nutzung als Leibgeding ve
Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C IV 6.9, Nr. 3 |
Title: | Bürgermeister, Räte und Zunftmeister der Stadt Zurich beurkunden, dass mit ihrer Zustimmung Ratsherr Johans Gerhart für den Fall, dass er vor seiner Frau Anne von Cappel stirbt, ihr seine Rechte am Haus zum Armbrust am Rindermaerkt [Wacht Neumarkt 156] zur Nutzung als Leibgeding vermacht hat. Falls seine ehelichen Kinder ebenfalls vor ihrer Mutter und kinderlos sterben sollten, erhält seine Frau, ebenfalls zur Nutzung als Leibgeding, 400 Rheinische Gulden. Ausserdem erbt sie alles Holz, das sich im Haus befindet. Falls Jacob Kilchman, der Sohn seines verstorbenen Bruders, seine Kinder überlebt, erhält er 200 Gulden; falls seine Schwester vor seinen Kindern stirbt und eheliche Kinder hinterlässt, sollen diese und die Kinder seines Bruders gleiche Erbanteile erhalten. Ruedi Gunther erbt ein Leibgeding von 4 Gulden, falls seine Kinder kinderlos sterben. Stadtsiegel. Liste der Ratsherren und Zunftmeister des Natalrats 1452. Plicavermerk: Coram consiliis. |
Brief: | Bürgermeister, Räte und Zunftmeister der Stadt Zurich beurkunden, dass mit ihrer Zustimmung Ratsherr Johans Gerhart für den Fall, dass er vor seiner Frau Anne von Cappel stirbt, ihr seine Rechte am Haus zum Armbrust am Rindermaerkt [Wacht Neumarkt 156] zur Nutzung als Leibgeding vermacht hat. Falls seine ehelichen Kinder ebenfalls vor ihrer Mutter und kinderlos sterben sollten, erhält seine Frau, ebenfalls zur Nutzung als Leibgeding, 400 Rheinische Gulden. Ausserdem erbt sie alles Holz, das sich im Haus befindet. Falls Jacob Kilchman, der Sohn seines verstorbenen Bruders, seine Kinder überlebt, erhält er 200 Gulden; falls seine Schwester vor seinen Kindern stirbt und eheliche Kinder hinterlässt, sollen diese und die Kinder seines Bruders gleiche Erbanteile erhalten. Ruedi Gunther erbt ein Leibgeding von 4 Gulden, falls seine Kinder kinderlos sterben. Stadtsiegel. Liste der Ratsherren und Zunftmeister des Natalrats 1452. Plicavermerk: Coram consiliis. |
Creation date(s): | 1/10/1452 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Trägermaterial: | Pergament |
Siegel: | Siegel fehlt |
City: | Zürich, Haus zur Armbrust; Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Ratsherr, Gerhart, Johans; Zürich, Rindermarkt; Zürich, Leibgeding; Zürich, Testament; Zürich, Kappel, Anna von; Zürich, Kilchman, Jakob; Zürich, Ratsliste; Zürich, Günther, Rüedi |
Personenregister URStAZH: | Gerhart, Johans, Ratsherr in Zürich; Kappel, Anna von; Kilchman, Jakob; Günther, Rüedi |
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Weitere Angaben |
Publikationen: | Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 9714 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C IV 6.9, Nr. 3 |
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Usage |
End of term of protection: | 1/10/1532 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480389 |
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