Title: | Verleihung von Titularprofessuren |
Inhalt und Form: | Die Universitätsordnungen der Universität Zürich vom 08.01.1914 und vom 11.03.1920 legten fest, dass Privatdozenten, die eine mehrjährige und erfolgreiche Lehrtätigkeit an der Universität hinter sich haben und durch wissenschaftliche Leistungen ihre Disziplin anerkanntermassen gefördert haben, auf Antrag der Fakultät durch den Regierungsrat zu Titularprofessoren ernannt werden können. In der akademischen Stellung eines Privatdozenten wurde durch seine Ernennung zum Titularprofessor keine Änderung geschaffen. Der Titel wurde nur für die Dauer der Dozententätigkeit verliehen und durfte nach dem Verlust der Venia Legendi ohne besondere, auf Antrag der Fakultät durch den Regierungsrat erlassene Verfügung nicht weitergeführt werden. Den einzelnen Fakultäten stand mit Rücksicht auf ihre besonderen Verhältnisse das Recht zu, über die Ernennung von Titularprofessoren besondere Regulative zu erlassen. Solche Regulative unterlagen der Genehmigung des Regierungsrates. |
Creation date(s): | 1986 - 1991 |
Number: | 2 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4712014 |
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