Hochschulfonds, 1909-1980 (Klasse)

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Title:Hochschulfonds
Inhalt und Form:Der Fonds ging gemäss Paragraph 164 des Unterrichtsgesetzes vom 23.12.1859 aus Schenkungen und Vermächtnissen hervor, die der Universität von Privaten oder Korporationen zugewendet worden waren. Eine wesentliche und regelmässige Einnahme des Fonds bildete ferner bis und mit 1920 der Anteil an den Erträgnissen der Werke Gottfried Kellers.
Aus den disponiblen Erträgnissen des Fonds wurde jährlich ein Beitrag von 100 Franken für jedes der Kasse das ganze Jahr angehörende Mitglied der Witwen-, Waisen- und Pensionskasse der Universitätsprofessoren ausgerichtet. Weiter wurden grössere, die ordentlichen Kredite übersteigende Anschaffungen von Apparaten, Instrumenten und Sammlungsobjekten für die Universitätsinstitute, ebenso die Anschaffung von Literatur für die Instituts- und Seminarbibliotheken sowie ausserordentliche Aufwendungen, die zur Erhaltung und Gewinnung tüchtiger Lehrkräfte notwendig wurden, finanziert. Schliesslich konnten aus dem Hochschulfonds auf Ersuchen des Senats oder einer Fakultät Beiträge zur Förderung des Lehrbetriebs (z. B. für ausserordentliche Lehraufträge) oder der wissenschaftlichen Forschung an der Universität gewährt werden. Über die Zuwendung entschied der Erziehungsrat auf Antrag der Hochschulkommission.
Creation date(s):1909 - 1980
Number:1
Level:Klasse
 

Related units of description

Related units of description:Fortsetzung siehe:
Hochschulstiftung, 1978-1988 (Klasse)
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4690168
 

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